Abt Diepold von Adelberg verleiht dem Endris Widmayer zu Hochdorf die Widumb (Wittumgut) daselbst zu einem Erblehen gegen 30 ß Wieszins und 11 Schöffel beiderlei Fruchtzins und bestimmte Bedingungen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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