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Guntersblum: Hannss Diederich und seine Ehefrau Catharein, wohnhaft zu Guntersblum, verkaufen Leonhardt Henttess und Hannss Rawen, Kirchenjuraten ...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 6 Orte, Buchstabe G >> 6.15 Guntersblum
1580 Februar 15
Leiningen, Grafschaft
Original-Pergament, Siegel des Gerichts zu Gonttersplomen (Victor Blum, Schultheiß, Wendell Hoffmann, Caspar Hunger, Victor Reuss, Hannss Weyss der Ältere., Leonhardt Henttis, Cuntzes Victor der Ältere, Hannss Riebell, Best Ruf, Velten Loess, Veltin Weinet, Hannss Crafft, Caspar Beyer, Velten Mager, Victor Schmith, Schöffen), Siegelumschrift beschädigt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Der geben vnnd geschehen zur Fassenacht .... funffzehen hunndert vnnd im achtzigisten Jahr
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Guntersblum: Hannss Diederich und seine Ehefrau Catharein, wohnhaft zu Guntersblum, verkaufen Leonhardt Henttess und Hannss Rawen, Kirchenjuraten und Einnehmern der Spenden oder Almosen zu Guntersblum ein Malter Korn Wormser Maß Ewiggült, fällig zur 'Fasennacht', für 18 fl. Oppenheimer Währung, die Friederich Niemand v. Bechtsheim wegen der Entleibung Georg Weisen, Krämers, gestiftet hat, und verlegen zu Unterpfand folgende Eigengüter in Guntersblumer Gemark: fünf Viertel Wiese in der Steinlachen (A. Veltin von Irfellen, Veltin Berissen Witwe), ein Morgen bei den 15 Morgen (A. Heinrich v. Mauchenheim gen. v. Bechtolsheim, Peter Reuss), ein Morgen am Hüerrbuchell am gemeinen Weg (A. Raw Appell), ein Zweiteil Acker am Dalheimer Pfad (A. Diether Knebell v. Katzenelnbogen, Hannss Hoffmann), ein Viertel Weingarten im Vogelssgesang (A. der gemeine Weg nach Worms, Hannss Schiermer).
Nach Rückvermerk späterer Inhaber Hannss Conrad Becker 1617 (?). Auf Rückseite außerdem folgendes Dekret: Herr Sebastian v. Dauhn, Graf zu Falckenstein, Herrn zu Oberstein und zu Bruch, hat die Unablösbarkeit dieser Gült befohlen; dies wird neuerdings eingeschärft durch Herrn Johann Ludwig und Herrn Philips Georg, Grafen zu Leiningen, Gebrüder. Signatum Guntersblum .... d. 14. Nouembris anno 1609 / ZB 1936 Nr.41
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.