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Vor dem Straßburger Hofgericht verzichten Heinrich und Burcard, Söhne Rudolfs, genannt Kalwe von Schauenburg, auf alle ihnen etwa zustehenden Rechte an genannten Gütern zu Oppenau, die ihr Oheim Friedrich, genannt Lange, dem Kloster Allerheiligen zu einem Seelgeräte überlassen hatte.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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