Geplante Auflösung der Kreiskassen
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BPH, Rep. 192 Nl Wittgenstein, W. L. G. zu, V Nr. 6, 10
BPH, Rep. 192 Nl Wittgenstein, W. L. G. zu Wittgenstein, Wilhelm Ludwig Georg Fürst zu Sayn-W.
Wittgenstein, Wilhelm Ludwig Georg Fürst zu Sayn-W. >> 05 Staatliche Angelegenheiten >> 05.06 Staats- und Kommunalverfassungen, 1819 - 1823
1821
Enthält:
- von Voß an Wittgenstein: Übersendung eines Memorandums wegen beabsichtigter Auflösung der Kreiskassen, einer teils staatlichen teils ständischen Einrichtung und Einrichtungen von Steuerämtern, 30.9.1821
- an Kronprinz: Eingabe wegen Auflösung der Kreiskassen, 2.10.1821
- von Voß: Memoire gegen die Auflösung der Kreiskassen mit Randbemerkungen von Schuckmann und Kronprinz Friedrich Wilhelm, 7.10.1821 (vgl. von Voß an Wittgenstein, 30.9.1821)
- Kammerherr von Rochow an Wittgenstein: Übersendung eines Memoires wegen Auflösung der Kreiskassen, 9.10.1821
- von Voß an Wittgenstein: Rücksendung eines Aufsatzes über die Kreiskassen mit Randbemerkungen, 12.10.1821
- von Voß an Wittgenstein: Dank für erfolgreiche Vermittlung wegen Auflösung der Kreiskassen, 12.10.1821
- Ausführungen wegen Abtretung der Gerichtsbarkeit durch Graf von Blumenthal auf Neudeck/Kreis Schweinitz, 11.11.1821 (ohne Unterschrift, Abschrift)
- Hardenberg an Rittergutsbesitzer des Kreises Jerichow: ihre Beschwerde über Form der Landratswahl, 3.11.1821 (Abschrift)
- Ritterschaft des Kreises Jerichow an Friedrich Wilhelm III.: Ausübung der Polizei, ohne Datum (ohne Unterschrift)
- Kabinettsorder an Hardenberg: Einsetzung einer Kommission wegen Auflösung der Kreiskassen, 21.12.1821.
- von Voß an Wittgenstein: Übersendung eines Memorandums wegen beabsichtigter Auflösung der Kreiskassen, einer teils staatlichen teils ständischen Einrichtung und Einrichtungen von Steuerämtern, 30.9.1821
- an Kronprinz: Eingabe wegen Auflösung der Kreiskassen, 2.10.1821
- von Voß: Memoire gegen die Auflösung der Kreiskassen mit Randbemerkungen von Schuckmann und Kronprinz Friedrich Wilhelm, 7.10.1821 (vgl. von Voß an Wittgenstein, 30.9.1821)
- Kammerherr von Rochow an Wittgenstein: Übersendung eines Memoires wegen Auflösung der Kreiskassen, 9.10.1821
- von Voß an Wittgenstein: Rücksendung eines Aufsatzes über die Kreiskassen mit Randbemerkungen, 12.10.1821
- von Voß an Wittgenstein: Dank für erfolgreiche Vermittlung wegen Auflösung der Kreiskassen, 12.10.1821
- Ausführungen wegen Abtretung der Gerichtsbarkeit durch Graf von Blumenthal auf Neudeck/Kreis Schweinitz, 11.11.1821 (ohne Unterschrift, Abschrift)
- Hardenberg an Rittergutsbesitzer des Kreises Jerichow: ihre Beschwerde über Form der Landratswahl, 3.11.1821 (Abschrift)
- Ritterschaft des Kreises Jerichow an Friedrich Wilhelm III.: Ausübung der Polizei, ohne Datum (ohne Unterschrift)
- Kabinettsorder an Hardenberg: Einsetzung einer Kommission wegen Auflösung der Kreiskassen, 21.12.1821.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.08.2025, 13:35 MESZ
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