Friederich Anthon Ulrich Graf zu Waldeck urkundet, dass von seinen Vorfahren Johann Brümmer und nach ihm sein Sohn Georg Barthold Brümmer mit einigen Stücken Landes belehnt worden ist. Brümmer hat seine Rechte an die Frau Margrethe, Witwe von und zu Canstein, geb. von Münchhausen, als Vormünderin ihrer Söhne Mordian, Otto, Raban, Friedrich Achaz, Dietrich Henrich und Wolrad verkauft. Der Aussteller blehnt nun den Wolrad von Canstein zugleich auch dessen mitbelehnte Vettern mit einem freien Burgsitz und Burglehen "auf der neuen Stadt" mit allem Zubehör. Ankündigung des Ausstellersiegels. So geschehen Mengeringhaußen, den 17ten Maii, 1707.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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