Michael Spengel, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Zeutern beurkunden eine Gültverschreibung des Jakob Neuffer und seiner Ehefrau Elisabeth über 10 Gulden gegenüber Wilhelm Rehm zu Udenheim, Kollektor der freien Präbenden und wiedertäuferischen Güter im Bistum Speyer.