Ritter Rainhard von Rüti beurkundet, dass Herzog Rainolt von Irslingen (Urselingen) ihn bewilligt habe, den von Arnold dem Widemer bebauten Hof in der alten Stadt, zu welchem der Kirchensatz zu Rottweil und die Altstadt gehört, an das Kloster Rottenmünster zu verkaufen, unter der Bedingung, dass er die Erlaubnis hierzu von dem Lehensherr Herzog Albrecht erwirke.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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