Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Feststellung des Goldwertes der gezahlten Entschädigungen und die Aufwertung derselben: Bd. 4
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Reichsfinanzministerium >> R 2 Reichsfinanzministerium (Schaden, Kr) >> Entschädigung nach dem Ersten Weltkrieg (Schaden) >> Kriegsschäden und Verdrängungsschäden allgemein >> Gesetze >> Kriegsschädenschlussgesetz >> Feststellung des Goldwertes der gezahlten Entschädigungen und die Aufwertung derselben
Mai - Aug. 1925
Enthält u.a.:
Gewährung von Beihilfen gemäß § 12 der Nachentschädigungsrichtlinien;
Stellungnahme zu Nachentschädigung und Wiederaufbaudarlehen;
Eingabe der Interessenvertretung Selbsthilfe der geschädigten Auslands-Kolonial- und Grenzlanddeutschen e.V.
Reichsfinanzministerium (RFM), 1919-1945
Aktenführende Organisationseinheit: Abteilung IV Referat XIII