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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 8
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Neuere Bestände (vornehmlich ab 1800) >> Krieg >> XIV. (Badisches) Armeekorps >> Höhere Stäbe
1914-1929
Inhalt und Bewertung
Es handelt sich um die Akten des stellvertretenden Generalkommandos des XIV. Armeekorps (1914-1918), des Generalkommandos des XIV. Armeekorps (1918/19), des Abwicklungsamtes des XIV. Armeekorps (1919-1921), der Kriegsamtstelle Karlsruhe (1916-1918), der Kriegsamtsnebenstelle Mannheim (1917-1918) und des Landeswirtschaftsamtes Karlsruhe (1918-1924).
Mit Beginn der Mobilmachung übernahm das stellvertretende Generalkommando vom aktiven Generalkommando seinen Befehls- und Geschäftsbereich selbständig. Mit der Rückkehr des aktiven Generalkommandos des XIV. Armeekorps am 12. Dezember 1918 wurde das stellvertretende Generalkommando aufgelöst. Die Geschäfte des Generalkommandos wurden am 1. Oktober 1919 durch das Abwicklungsamt des XIV. Armeekorps übernommen.
Zu den Aufgaben des stellvertretenden Generalkommandos zählten die Aufsicht über die Ausbildung der zurückgebliebenen oder neu aufgestellten Truppenteile, die Offiziersangelegenheiten, die Sicherstellung des Mannschafts- und Kriegsmaterialbedarfs für das Feldheer, die Sicherung der Verkehrswege, der Grenzschutz gegenüber der Schweiz, die Spionageabwehr, die Betreuung und Versorgung der Kriegsbeschädigten, die Unterbringung, Verpflegung und der Arbeitseinsatz der zugewiesenen Kriegsgefangenen. Politische Aufgaben nahm es immer dann wahr, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet war. Das Generalkommando war für die Auflösung des bisherigen XIV. Armeekorps und seiner Einheiten sowie der Formationen, die in dessen Bereich ihre Ersatztruppenteile hatten, zuständig.
Die Kriegsamtstellen hatten vor allem die Ausführung der im Hilfsdienstgesetz festgelegten Bestimmungen voranzutreiben und zu überwachen, die Reklamation von Arbeitskräften und die Angelegenheiten der Waffen- und Munitionsbeschaffung zu bearbeiten. Angegliedert waren ihnen auch Abteilungen für landwirtschaftliche und Versorgungsbelange sowie eine Frauenabteilung, die für den Arbeitseinsatz von Frauen in der Industrie verantwortlich war. Nach Auflösung der Kriegsamtstelle im Dezember 1918 wurde die Institution unter dem Namen Landeswirtschaftsamt dem neuerrichteten Ministerium für Übergangswirtschaft angegliedert. Eine Hauptaufgabe dieses Amtes war die Baustoff-, Kohlen- und Rohstoffbewirtschaftung.
Besonders nennenswert sind die Aktengruppen über die Neuaufstellung und Organisation von Formationen, der Grenzschutz am Bodensee, die Überwachung und Einziehung der Elsass-Lothringer, der Luftschutz, die Fliegerangriffe, die Personalangelegenheiten, der Arbeitseinsatz und die Behandlung von Kriegsgefangenen, die Spionageabwehr, der Schutz industrieller Anlagen, die militärpolizeilichen Maßnahmen, die militärische Postüberwachung, die Truppenaufklärung sowie der Vaterländische Unterricht, die Demobilmachung, die Soldatenräte, die Organisation des Arbeitseinsatzes, die Kriegsproduktion, die Beschäftigung von Frauen, die wirtschaftliche Demobilmachung und die Baustoffbewirtschaftung.
Behördengeschichte: Mit der kaiserlichen Verordnung über die Verhängung des Kriegszustands und den nachfolgenden "Bekanntmachungen über die Erklärung des Kriegszustands" durch die Militärbefehlshaber der einzelnen Korps- und Festungsbereiche am 31. Juli 1914 traten die Vorschriften des preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in Kraft. Da das Großherzogtum Baden seit der Militärkonvention mit dem Königreich Preußen vom 25. November 1870 seine Truppen zu einem Bestandteil der Deutschen bzw. der königlich Preußischen Armee erklärt hatte, kamen auch hier die preußischen Gesetze in Anwendung (1). Der Militärbefehlshaber des XIV. Armeekorps, der seinen Sitz in Karlsruhe hatte, übernahm im Zuge der Erklärung des Kriegszustands die vollziehende Gewalt. Die Zivilbehörden waren nun in vielen ihrer Tätigkeitsbereiche den Anordnungen und Aufträgen des kommandierenden Generals des XIV. Armeekorps unterworfen. Sein Zuständigkeitsbezirk umfaßte die Länder Baden und Hohenzollern sowie Teile des Oberelsasses mit Ausnahme der badischen und elsässischen Gebiete, die zu den Festungen Germersheim, Straßburg, Neubreisach und Istein zählten. Der kommandierende General des XIV. Armeekorps erklärte für Baden und Hohenzollern den einfachen, für das Oberelsaß den verschärften Kriegszustand (2). Dies bedeutete: Der Militärbefehlshaber übernahm die vollziehende Gewalt, ein verschärftes materielles Strafrecht, sowohl beim Militärstrafrecht als auch beim allgemeinen Strafrecht, trat in Kraft. Der Militärbefehlshaber beanspruchte ein selbständiges Verordnungsrecht, die Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit wurden besonderen Beschränkungen unterworfen. Im Oberelsaß konnte der Militärbefehlshaber aufgrund des verschärften Kriegsrechts auch die acht wichtigsten Grundrechte des preußischen Grundrechtekatalogs außer Kraft setzen (3). Mit der Erklärung der Mobilmachung am 1. August 1914 kamen der Mobilmachungsplan für das deutsche Heer und die Mobilmachungsinstruktion für das XIV. Armeekorps (4) in Anwendung. Die Geschichte des Stellvertretenden Generalkommandos des XIV. Armee-korps beginnt mit dem ersten Mobilmachungstag am 2. August 1914, an dem der "Friedens-Registrator" und vier Unteroffiziere vom mobilen Generalkommando zum stellvertretenden Generalkommando übertraten. Insgesamt waren zu Beginn des I. Weltkrieges bei dieser Kommandobehörde 13 Offiziere und höhere Beamte sowie 8 Unteroffiziere beschäftigt. An der Spitze des Stabes stand der stellvertretende kommandierende General (5). Laut Terminplan für die Mobilmachung übernahm das stellvertretende Generalkommando am sechsten Mobilmachungstag seinen Befehls- und Geschäftsbereich vom aktiven Generalkommando selbständig (6). Die Zuständigkeit des stellvertretenden Generalkommandos umfaßte militärische, wirtschaftliche und politische Aufgaben und Funktionen. Zu den militärischen Aufgaben zählten unter anderem die Aufsicht über die Ausbildung der zurückgebliebenen oder neuaufgestellten Truppenteile und Offiziersangelegenheiten. Die weitere Geschäftseinteilung und Gliederung des stellvertretenden Generalkommandos des XIV. Armeekorps ist dem beigefügten Geschäftsverteilungsplan zu entnehmen. Immer wichtiger wurde aber im Laufe des Krieges die Sicherstellung des Mannschafts- und Kriegsmaterialbedarfs für das Feldheer. Hinzu kamen die Sicherung der Verkehrswege vor feindlichen Anschlägen, der Grenzschutz gegenüber der Schweiz, die Spionageabwehr, die Betreuung und Versorgung der Kriegsbeschädigten, die Unterbringung, Verpflegung und der Arbeitseinsatz der dem stellvertretenden Generalkommando zugewiesenen Kriegsgefangenen. Politische Aufgaben nahm das stellvertretende Generalkommando immer dann wahr und fühlte sich zum Eingreifen verpflichtet, wenn es die "öffentliche Sicherheit" gefährdet sah (7). Gesetzliche Grundlage für das Eingreifen des stellvertretenden Generalkommandos in den zivilen Bereich war der § 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851.So griff es zur Sicherung der Nahrungsmittelversorgung und des Arbeitseinsatzes in der Landwirtschaft ein, um die Unruhe in der Bevölkerung wegen der schlechten Versorgungslage zu bekämpfen. Ein weiteres, zunehmend wichtigeres Betätigungsfeld des stellvertretenden Generalkommandos wurde im Laufe des Krieges die Überwachung des politischen Lebens in seinem Befehlsbereich. Dazu gehörten alle Formen der Zensur: Vor- und Nachzensur der Presse, Brief- und Telegrammzensur. Das Vereins- und Versammlungswesen wurde durch Verbote und Auflagen reglementiert. Mit der Einführung des "Vaterländischen Unterrichts" mußte die für die Zensur zuständige Abteilung nun auch die Propaganda fördern, indem sie öffentliche Vorträge organisierte und Presseinformationen an die Zeitungsredaktionen weitergab. Eine Einschränkung der Befehlsgewalt erfuhr das stellvertretende Generalkommando durch das Gesetz über den Kriegszustand vom 4. Dezember 1916, mit dem den Militärbefehlshabern eine Zentralinstanz als Aufsichts- und Beschwerdestelle vorgesetzt wurde. Zum Obermilitärbefehlshaber wurde der Kriegsminister in Berlin ernannt. Doch bereits eine Kabinettsordre vom 1. November 1916 hatte die stellvertretenden Generalkommandos "hinsichtlich der Ersatzangelegenheiten, der Verwendung der immobilen Formationen ihres Bereiches, der kriegswirtschaftlichen Ausnutzung der Heimat und aller die Beschaffung, Verwendung und Ernährung der Arbeiter betreffenden Angelegenheiten" den Befehlen des Kriegsministeriums (8) unterstellt. Eine bedeutende Weiterung der Aufgaben des stellvertretenden Generalkommandos erfolgte im Rahmen des "Hindenburgprogramms" und des "Vaterländischen Hilfsdienstes" Ende 1916 (9) und der damit einhergehenden Fragen der Organisation der heimischen Industrie, der Landwirtschaft, des Arbeitskräfteeinsatzes und Ersatzes für das Feldheer. Für diese Bereiche wurde im Dezember 1916 die Kriegsamtstelle in Karlsruhe errichtet. Für die Kriegsrohstoffbewirtschaftung blieb aber bis in den Juli 1917 das stellvertretende Generalkommando zuständig. Eine wirkliche Einschränkung der Befehlsgewalt der stellvertretenden kommandierenden Generale erfolgte erst in den letzten Kriegswochen, als dem Obermilitärbefehlshaber das Recht verliehen wurde, den Militärbefehlshabern bindende Weisungen zu geben. Zudem wurden sie nun verpflichtet, ihre Befugnisse nur noch im Einverständnis mit den von den Landesbehörden betrauten Verwaltungsstellen auszuüben (10). Bestehen blieb das stellvertretende Generalkommando des XIV. Armeekorps auch nach der Waffenstillstandserklärung im Nobember 1918. Erst mit der Rückkehr des aktiven Generalkommandos des XIV. Armeekorps aus dem Feld nach Karlsruhe bzw. Durlach wurde das stellvertretende Generalkommando aufgelöst und seine Funktionen von der zurückgekehrten Formation am 12. Dezember 1918 übernommen (A.V.B. 1918, Nr. 1313), wie es durch den Demobilmachungsplan, der seit dem Sommer 1917 ausgearbeitet wurde, vorgesehen war. Das Generalkommando war für die Auflösung des bisherigen XIV. Armeekorps und seiner Einheiten sowie der Formationen fremder Armeekorps, die sich im Korpsbezirk befanden, zuständig.Vorbereitet wurden diese Arbeiten durch die von den einzelnen militärischen Formationen eingesetzten Auflösungs- bzw. Aufarbeitungskommandos. Das Generalkommando hatte im Korpsbezirk die Auflösung der einzelnen Formationen zu koordinieren und zu kontrollieren. Untergebracht war das Generalkommando in Durlach, da Karlsruhe noch innerhalb der beim Waffenstillstandsabkommen festgelegten 10 Kilometer breiten entmilitarisierten und neutralen Zone lag. Aufgrund des Versailler Vertrags und auf Betreiben der Friedenskommission der Alliierten mußten die Stäbe des kaiserlichen Heeres aufgelöst werden. Um aber eine ordnungsgemäße Auflösung der Formationen des alten Heeres, die Rückführung der deutschen Kriegsgefangenen, die Beantwortung von Anfragen über Formationen, Dienststellen und deren Standorte, die Bearbeitung von Personalangelegenheiten sowiedie Einrichtung einer Dokumentationsstelle gewährleisten zu können, mußte eine zivile Behörde geschaffen werden, die diese Aufgaben wahrnahm. Aus diesen Gründen und zu diesem Zweck wurde das Generalkommando des XIV. Armeekorps zum 30. September 1919 (K.V.B. 1919, Nr. 2084, und Zusatz zum H.V.B. 1919, Nr. 141) aufgelöst und zum 1. Oktober 1919 das Abwicklungsamt des früheren XIV. Armeekorps eingerichtet (11). Das Personal dieser Behörde wurde weitgehend vom Generalkommando übernommen. Die Auflösungs- und Nachkommandos der Einheiten des früheren XIV. Armeekorps wurden in Abwicklungsstellen umbenannt. Übergeordnete Behörde war in Berlin das Heeresabwicklungs-Hauptamt. Um den "zivilen" Charakter dieser Behörden der Friedenskommission deutlich zu machen, wurden die Abwicklungsämter und -stellen nach einem Kabinettsbeschluß der Reichsregierung vom 31. Oktober 1919 dem Reichsminister der Finanzen unterstellt, der zur Leitung dieser Sektion seines Ministeriums einen Reichsabwicklungskommissar bestellte. Der Sitz des Abwicklungsamtes des früheren XIV. Armeekorps befand sich in Durlach und Karlsruhe. Im April 1920 waren beim Abwicklungsamt und bei den dreißig ihm unterstellten Abwicklungsstellen insgesamt über 1300 Personen beschäftigt. Die alliierte Friedenskommission war aber vom zivilen Charakter des Abwicklungsamts nicht überzeugt. Auch die Bediensteten fanden sich in ihrer Rolle als zivile Beamte noch nicht zurecht, wie die wechselnde Benennung der Bediensteten mit militärischen Dienstgraden und zivilen Dienstbezeichnungen ausweist. Aufgrund einer Beschwerde der alliierten Friedenskommission mußte das Heeresabwicklungshauptamt die Bediensteten des Karlsruher Abwicklungsamts auffordern, das Uniformtragen während der Dienstzeit zu unterlassen. Doch alle Bemühungen, dieser Behörde einen zivilen Anstrich zu verleihen, fruchteten nicht. Auf Druck der Alliierten mußte das Abwicklungsamt im Oktober 1920 die neutrale Zone verlassen und nach Heilbronn umziehen. Schon zuvor wurde das Abwicklungsamt vom Reichsministerium der Finanzen gedrängt, das ihm unterstellte Personal erheblich zu verringern, um einerseits einer Forderung der alliierten Kommission nachzukommen, andererseits um die finanziellen Belastungen zu vermindern. Aufgrund einer Verfügung des Ministeriums der Finanzen wurde das Abwicklungsamt des früheren XIV. Armeekorps zum 1. Januar 1921 aufgelöst. An seine Stelle traten: die Zweigstelle der Abwicklungsintendantur des früheren XIV. Armeekorps, das Archiv des XIV. Armeekorps und die Heimkehr-Abteilung, die alle ihren Sitz in Heilbronn hatten. Das endgültige Ende der aus dem stellvertretenden Generalkommando hervorgegangenen Dienststellen erfolgte zum 31. März 1921 mit der Aufhebung der Abwicklungsämter und Abwicklungsintendanturen der Armeekorps durch eine Verfügung des Reichsministeriums der Finanzen vom 2. März 1921 (H.V.B. 1921, Nr. 217). Als Nachfolgebehörde des Abwicklungsamts, die mit der Verwaltung der Akten betraut war, ist die Reichsarchivzweigstelle Heilbronn anzusehen. Aufgrund der Erfordernisse des Krieges mußte die Organisation der Industrie, der Landwirtschaft und des Arbeitsmarkts für die Nachschubbeschaffung, besonders von Waffen und Munition, neu geregelt werden. Dazu wurden einzelnen stellvertretenden Generalkommandos Kriegsamtstellen angegliedert (12). In Karlsruhe wurde am 6. Dezember 1916 eine Kriegsamtstelle eingerichtet. Ihre Zuständigkeit erstreckte sich auf das dem stellvertretenden Generalkommando unterstellte Gebiet. Ihr untergeordnet waren die Kriegsamtnebenstelle Mannheim, der die Amtsbezirke Mannheim, Schwetzingen und Weinheim unterstanden, und die Kriegsamtnebenstelle Mülhausen im Elsaß; letztere konnten aber Maßnahmen nur in Verbindung mit der Kriegsamtstelle Karlsruhe einleiten. Die Kriegsamtstellen hatten vor allem die Ausführung der im Hilfsdienstgesetz festgelegten Bestimmungen voranzurteiben und zu überwachen, die Reklamation von Arbeitskräften undAngelegenheiten der Waffen- und Munitionsbeschaffung zu bearbeiten. Angegliedert waren ihnen auch Abteilungen für landwirtschaftliche und Versorgungsbelange sowie eine Frauenabteilung, die für den Arbeitseinsatz von Frauen in der Industrie verantwortlich war. Im März 1917 wurde die für die Landwirtschaft zuständige Abteilung abgetrennt und als badisches Kriegswirtschaftsamt errichtet. Die Tätigkeitsbereiche und Befugnisse der Kriegsamtstellen wurden im Laufe der Jahre 1917 und 1918 ausgedehnt, so vor allem in der Kohle- und Rohstoffbewirtschaftung. Da die Kriegsamtstelle Karlsruhe und die Kriegsamtnebenstelle Mannheim nach dem Waffenstillstandsabkommen im November 1918 in der neutralen Zone lagen, mußten sie ihres militärischen Charakters entkleidet werden. Dazu wurden sie am 4. bzw. 5. Dezember 1918 offiziell aufgelöst und unter dem Namen badisches Landeswirtschaftsamt dem neuerrichteten Ministerium für Übergangswirtschaft und Wohnungswesen angegliedert. Die Kriegsamtnebenstelle Mannheim wurde in "Landeswirtschaftsstelle Mannheim" umbenannt. Mit der Demobilmachung wurden nach und nach einige Abteilungen des Landeswirtschaftsamts aufgelöst. Ausgebaut wurde jedoch die Abteilung, die für die Baustoffbewirtschaftung - Ziegel und Zement - zuständig war. Sie war die Hauptabteilung des Landeswirtschaftsamts und hatte vor allem für die Versorgung der badischen Ziegeleien und Zemantfabriken mit Kohle zu sorgen. Daneben bestanden noch die Abteilungen für Rohstoff- und Kohlenbewirtschaftung. Wurden die beiden letztgenannten Behörden schon Ende 1919 aufgelöst, geschah dies bei der Abteilung für Baustoffbewirtschaftung erst Ende 1924. Die Unterstellungverhältnisse der Kriegsamtstelle bzw. des Landeswirtschaftsamtes gestalteten sich kompliziert. Die Kriegsamtstelle war Teil des stellvertretenden Generalkommandos des XIV. Armeekorps und ihm untergeordnet. Weisungsbefugt gegenüber der Kriegsamtstelle und der Kriegsamtnebenstelle waren sowohl das Kriegsamt in Berlin mit seinen nachgeordneten Departements und Abteilungen als auch das stellvertretende Generalkommando auf allen denjenigen Gebieten, deren Bearbeitung ihnen als Organ des stellvertretenden Generalkommandos oblag (13). Mit der Auflösung der Kriegsamtstelle und Kriegsamtnebenstelle im Dezember 1918 wurden die Nachfolgeinstitutionen dem badischen Ministerium für Übergangswirtschaft und Wohnungswesen unterstellt. Mit der Reorganisation der Ministerien in Baden im Juni 1919 änderten sich auch die Unterordnungsverhältnisse. Das Landeswirtschaftsamt unterstand als Zivilbehörde dem Ministerium des Innern. Die Angelegenheiten der Baustoffabteilung gehörten zur Zuständigkeit des Arbeitsministeriums, diejenigen der Kohlen- und Rohstoffabteilung zu der des Ministeriums des Innern. Im Herbst 1919 wurde das Landeswirtschaftsamt, das nun nur mehr aus der Baustoffabteilung bestand, vollständig dem Arbeitsministerium unterstellt. Aufgelöst wurde diese Abteilung endgültig erst Mitte der 20er Jahre, als letzte der aus dem Krieg herrührenden Stellen des stellvertretenden Generalkommandos.
Zur Archivgeschichte: Die Anfänge des Korpsarchivs: Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs sammelte sich bei Auflösungsstäben und Abwicklungsstellen des (früheren) XIV. Armeekorps in großen Mengen das Schriftgut militärischer Einheiten und Behörden an, zu dessen Aufbewahrung und Ordnung archivische Einrichtungen geschaffen werden mussten. Mit der Rationalisierung und Reduzierung der Auflösungs- und Abwicklungsgeschäfte in den Jahren 1919/20 ging eine Zentralisierung der Schriftgutverwaltung einher - es entstand das Archiv des XIV. Armeekorps. Beim Generalkommando und Abwicklungsamt in Durlach wurde bereits im Sommer/Herbst 1919 die Errichtung eines Korpsarchivs erwogen. Ins Werk gesetzt wurde der Plan, der bei den vorgesetzten Behörden auf Zurückhaltung stieß, im folgenden Winter. Aus dem Abwicklungsamt herausgewachsen, verselbständigte sich das Korpsarchiv zu Anfang des Jahres 1921. Als quasi eigenständige Institution bestand es allerdings nur kurze Zeit. Am 1. April 1921 wurde die sogenannte Aktenverwaltung XIV als Zweigstelle Heilbronn dem Reichsarchiv in Potsdam eingegliedert. Da ein Großteil der Akten der mit der Schriftgutsicherung befaßten Abteilungen des Generalkommandos und des Abwicklungsamts des (früheren) XIV. Armeekorps der Überlieferung des stellvertretenden Generalkommandos angefügt wurde, erscheint es sinnvoll, an dieser Stelle auf die Entwicklung der archivischen Einrichtungen, bei denen das Schriftgut der militärischen Einheiten und Behörden des XIV. Armeekorps zusammenlief, einzugehen. Damit wird zugleich der institutionelle Rahmen umrissen, in dem sich Bildung und Zusammenführung der (Teil-)Bestände, die zum Bestand "Stellvertretendes Generalkommando XIV. Armeekorps ..." vereinigt wurden, vollzog. Neben den in den Bestand 456 F 8 eingegangenen Unterlagen der Abteilungen Id des stellvertretenden Generalkommandos und Generalkommandos und der Abteilung Ib (Archiv) des Abwicklungsamts (Fasz. 108-145, 367-390, 406-440) bieten Teile des Bestands 456 E.V. 152 - Reichsarchivzweigstelle Heilbronn (14) - wichtige Informationen zu den Anfängen archivischer Arbeit im Zusammenhang der Auflösung und Abwicklung des XIV. Armeekorps. In der von der Abteilung Id im Frühjahr 1918 herausgegebenen, bis 30. September 1919 gültigen "Demobilmachungs-Übersicht des stellvertretenden Generalkommandos XIV. Armeekorps" (15) war der Verbleib der Kriegsranglisten, Kriegsstammrollen und Truppenkrankenbücher, der Verwaltungsakten und der militärgerichtlichen Akten sämtlicher demobilzumachender Formationen des XIV. Armeekorps grundsätzlich geregelt. Beim Generalkommando, das im Dezember 1918 die Geschäfte des stellvertretenden Generalkommandos übernahm, hatte die Abteilung Id als "Demobilmachungsabteilung" - sie unterstand der Abteilung Ia - die Verwaltung des Schriftguts zu organisieren. Vom 1. Oktober 1919 ab ersetzte die von dieser Abteilung erarbeiteten "Übersicht über den Verbleib der Akten der Formationen des XIV. Armeekorps (Ü.V.A.)", gedruckt Karlsruhe 1919 (16), die Demobilmachungsübersicht. Mit Erlass vom 15.3.1919 (17) wurde zur Aufarbeitung des beim Generalkommando eingegangenen Schriftguts eine dem Auflösungskommando E/109, Karlsruhe, untergeordnete "Aktenstelle des Generalkommandos XIV. Armeekorps" begründet. Die früheren Dienstgebäude des Generalkommandos in Karlsruhe lagernden Bestände sollten in ein Kammergebäude der Karlsruher Grenadierkaserne überführt werden. Die Aktenstelle sollte die Sichtung und Verzeichnung der beim Generalkommando verbleibenden Akten, die Beantwortung darauf bezüglicher Anfragen und die Weitergabe fehlgeleiteter Akten an die zuständige Stelle leisten. Für sachliche Fragen war die Abteillung Id des Generalkommandos zuständig. Inwieweit die Aktenstelle im Frühjahr 1919 ihre Tätigkeit aufnahm, ist nicht mehr feststellbar. Die Aktenstelle des Generalkommandos kann von ihren Aufgaben her nicht als direkter Vorläufer des Korpsarchivs gelten. Dessen Wurzeln liegen - in institutioneller wie personeller Hinsicht - in der Demobilmachungsabteilung und späteren Archivabteilung von Generalkommando bzw. Abwicklungsamt. Am 19. August 1919 setzte das Generalkommando, Abteilung Ia, das Kriegsministerium, Armee-Abteilung, unter dem Betreff "Schaffung eines Korps-Archivs" von der Absicht in Kenntnis, "die Zusammenfassung der Urkunden des XIV. Armeekorps in einem Archiv jetzt schon zu beginnen und mit der Einleitung dieser Arbeiten einen besonderen Referenten (folgt im Konzept: - den bisherigen Demobilmachungs-Referenten -) zu beauftragen" (18). Die erbetene Genehmigung des Kriegsministeriums blieb freilich aus. Beim Abwicklungsamt des früheren XIV. Armeekorps, das zum 1. Oktober die Nachfolge des Generalkommandos antrat, wurde eine Archivabteilung eingerichtet. Nach der ab 1.10.1919 gültigen Geschäftseinteilung (K.V.B. 1919,Nr. 2102) (19) war die Abteilung Ib (Archiv) des Abwicklungsamts u.a. für die "Bildung des Archivs des ehemaligen XIV. A. K. durch Heranziehen der Akten sämtlicher Formationen des ehemaligen XIV. A. K." zuständig. Ihr unterstand auch die Aktenstelle des Abwicklungsamts. Mit der Bildung eines "Archivkommandos", dem die Sicherung der Friedens- und Kriegsakten aufgetragen war, war dem Erlaß des Abwicklungsamts des früheren Preußischen Kriegsministeriums vom 17.10.1919 (H. V. B. 1919, Nr. 371) antizipatorisch entsprochen. Am 7. November 1919 legte das "Abwicklungsamt XIV. Armeekorps, Ib (Archivkdo.)" dem Abwicklungsamt des früheren Preußischen Kriegsministeriums den Antrag des Generalkommandos erneut vor (20). Die Zusammenführung der bei den Abwicklungsstellen nicht mehr benötigten Akten in einem Korpsarchiv, wo die darauf bezüglichen Restgeschäfte erledigt würden, sei "dringend erwünscht". Wie schon im vorigen Schreiben wurde auf den zu erwartenden Rationalisierungseffekt hingewiesen. Hinter beiden Vorstößen stand als Leiter der Demobilmachungsabteilung des Generalkommandos und der Archivabteilung des Abwicklungsamts der Hauptmann (a.D.) Wilhelm Otto, der sich nach eigenen Worten "die Einrichtung des Korpsarchivs zur Lebensaufgabe gemacht hatte" (21). Im Abwicklungsamt des früheren Preußischen Kriegsministeriums waren die - grundsätzlich gleichgerichteten - Planungen zur weiteren Erledigung der Abwicklungsgeschäfte noch nicht abgeschlossen. Nach Vorsprache bei der "maßgebenden Persönlichkeit" ermunterte der ehemalige Generalstabschef des XIV. Armeekorps, Oberstleutnant Föhrenbach, den Abteilungsleiter Otto, sofort mit der Einrichtung des Korpsarchivs zu beginnen. "Keinesfalls können Sie warten, bis die Berliner sich entschließen (...)" (22). Die vom Heeresabwicklungs-Hauptamt am 4.2.1920 erlassenen "Richtlinien und Grundsätze für das Abwicklungsgeschäft des alten Heeres" sahen denn auch die Errichtung von Korpsarchiven vor. "Die Abwicklungsämter ziehen nach und nach die Archive der Abwicklungsstellen in den Standort des Abwicklungsamtes heran, und es bleiben zum Schluß lediglich die Korpsarchive übrig, für deren vorläufige Unterbringung frühzeitig zu sorgen ist." (H.V.B. 1920, Nr. 273). In seiner Stellungnahme zu den im Entwurf übersandten "Ausführungsbestimmungen für die Einrichtung von Aktenverwaltungen (Korpsarchiven)" (vgl. Abw. V.B. 1920, Nr. 407) bemerkte das Abwicklungsamt des XIV. Armeekorps, Ib (Archiv), man habe vor Ort bereits entsprechende Erfahrungen gesammelt (23). Der Auffassung des Heeresabwicklungs-Hauptamts, das zusammenzuführende Schriftgut sei größtenteils noch nicht archivreif - aus diesem Grund wurde letztlich der Bezeichnung "Aktenverwaltungen" der Vorzug gegeben -, widersprach das Abwicklungsamt aufgrund eigener Sachkenntnis. Mit der Einrichtung des Archivs des XIV. Armeekorps war bereits im Januar 1920 begonnen worden. Aus dem Oktober 1920 stammt eine summarische Bestandsliste der - in der Karlsruher Telegraphenkaserne lagernden (24) - Archivalien des XIV. Armeekorps (25). Deren Gesamtumfang wird mit 1086,50 lfd. m beziffert. Die Archivabteilung des Abwicklungsamts zeigte sich zugleich bestrebt, die Arbeit der bei den Abwicklungsstellen bestehenden Archivkommandos zu fördern. Zur Ordnung der Akten wurden praktische Anweisungen gegeben (K. V. B. 1920, Nr. 172) (26). Auf diese Weise sollte sichergestellt werden, daß die Bestände im geordneten Zustand dem Korpsarchiv einverleibt werden konnten (vgl. K. V. B. 1920, Nr. 877). Im Herbst 1920 zogen Abwicklungsamt und Korpsarchiv in die Infanteriekaserne Heilbronn. Das Arbeitsgebiet Ib wurde in der Geschäftseinteilung vom 10.10.1920 (K. V. B. 1920, Nr. 1026) der Zentralabteilung zugewiesen. Mit der Auflösung des Abwicklungsamts verselbständigte sich am 1. Januar 1921 das "Archiv XIV. Armeekorps" (27). Es trat unter die Zuständigkeit des Reichsministers des Innern. Ab Mitte Februar hatte es allerdings die Bezeichnung "Aktenverwaltung XIV" zu führen (28). Im März 1921 fiel die Entscheidung über künftige behördliche Zuordnung des Korpsarchivs. Die Aktenverwaltung XIV wurde zum 1. April 1921 als Zweigstelle Heilbronn dem Reichsarchiv in Potsdam eingegliedert und dessen Abteilung Berlin unterstellt. (H.V.B. 1921, Nr. 288) (29).
Bestandsgeschichte: Die Bildung des Archivbestands "Stellvertretendes Generalkommando XIV. Armeekorps, Kriegsamtsstellen und Sammelstellen" - so lautet der alte Titel - erfolgte in den Reichsarchivzweigstellen Heilbronn und Stuttgart. Nach Ausweis einer Auflistung "der vorhandenen Registraturen", die dem in der Zweigstelle Stuttgart angelegten "Archiv-Verzeichnis" (E.V. 8) beigegeben wurde, war die Vereinigung der Verwaltungsakten der Provenienzen stellvertretendes Generalkommando, Kriegsamtstelle Karlsruhe und Kriegsamtnebenstelle Mannheim Ende 1926 abgeschlossen. Kleinere Teilbestände (Kriegsamtnenbenstelle Mülhausen i. E., Heimkehrsammelstellen) wurden zu einem späteren Zeitpunkt abgetrennt bzw. ausgesondert. Nachträglich angegliedert wurde das 1935 in die Reichsarchivzweigstelle Stuttgart gelangte Schriftgut des Landeswirtschaftsamts Karlsruhe. Die äußere Entwicklung des Bestands, wie er nach einschneidenden Kassationen 1946/49 auf uns gekommen ist, und der Gang seiner Erschließung seien hier in Kürze dargestellt. Die zur Verfügung stehenden Quellen (30) erlauben es freilich nur, einzelne markante Stationen der Bestandsgeschichte aufzuzeigen. Die "Vorgeschichte" des Bestands beginnt mit den im Zuge der Demobilmachung erfolgten Umstrukturierungen im Bereich der militärischen Einheiten und Behörden. Nach der Auflösung des stellvertretenden Generalkommandos, der Kriegsamtstelle Karlsruhe und der Kriegsamtnebenstelle Mannheim war das bei diesen Institutionen entstandene Schriftgut, soweit es von deren Nachfolgeinstitutionen nicht mehr ständig benötigt wurde, durch Archivierung zu sichern. In den Jahren 1918-1920/21 wurden bei der Aktenstelle des Generalkommandos und Abwicklungsamts bzw. im entstehenden Korpsarchiv die (Teil-)Bestände stellvertretendes Generalkommando, Kriegsamtstelle Karlsruhe und Kriegsamtnebenstelle Mannheim gebildet. Die Zusammenführung der (Teil-)Bestände war seit dem Herbst 1920 im Gange. Die "Vergesellschaftung" und spätere Vereinigung des Schriftguts verschiedener Provenienzen - an die Überlieferung des stellvertretenden Generalkommandos als Bestandskern wurden Akten und Bände von insgesamt neun weiteren Einheiten und Behörden angegliedert - trug durchaus den während der Kriegszeit und nach Kriegsende entstandenen militärisch-verwaltungsmäßigen Hierarchien und Filiationen Rechnung. Nach der "Demobilmachungs-Übersicht des stellvertretenden Generalkommandos XIV. Armeekorps" verblieben die Verwaltungsakten des stellvertretenden Generalkommandos, der Kriegsamtstelle Karlsruhe wie der Kriegsamtnebenstelle Mannheim beim Generalkommando des XIV. Armeekorps. Durch die mit den Demobilmachungsvorarbeiten befaßte Abteilung Id wurde die Geschäfts- und Aktenübergabe von den Abteilungen des stellvertretenden Generalkommandos an die entsprechenden Abteilungen des Generalkommandos von langer Hand vorbereitet. Nach der Ablösung des stellvertretenden Generalkommandos durch das zurückgekehrte Generalkommando im Dezember 1918 wurden die zur Erledigung fortbestehender Aufgaben benötigten Akten des ersteren in den neu- oder umgebildeten Abteilungen des letzteren - und auch noch des Abwicklungsamts - weitergeführt und fortgesetzt (31). Der Überlieferung des stellvertretenden Generalkommandos lagerten sich - gewissermaßen als Nachakten - Schriftgutsplitter seiner Nachfolgeinstitutionen an. - Was mit den nicht mehr benötigten Akten im einzelnen geschah, entzieht sich unserer Kenntnis. Im November/Dezember 1918 wurden sämtliche entbehrlichen Akten der Kriegsamtstelle an stellvertretendes Generalkommando und Generalkommando abgegeben. (Die Akten der früheren Kriegsrohstoffstelle der Kriegsamtstelle kamen erst im Oktober 1920 zum Abwicklungsamt.) Zu Beginn des Jahres 1919 lag mithin der Großteil des späteren Bestands "Stellvertretendes Generalkommando XIV. Armeekorps ..." beim Generalkommando. Die im September 1919 herausgegebene "Übersicht über den Verbleib der Akten der Formationen des XIV.Armeekorps Ü. V. A.)" weist denn auch aus, daß das Schriftgut des stellvertretenden Generalkommandos - mit Ausnahme der militärgerichtlichen Akten - , der Kriegsamtstelle Karlsruhe und der Kriegsamtnebenstelle Mannheim beim Generalkommando aufbewahrt würden (S. 7: C. Nr. 9; S. 33: Q, Nr. 194, 195). Vom Generalkommando ging die Verwaltung des Schriftguts an das Abwicklungsamt über. Ein Teil der Akten der Abteilung Ib (Archiv) des Abwicklungsamts wurde denen des stellvertretenden Generalkommandos angefügt. - Nach der im archivgeschichtlichen Exkurs erwähnten Bestandsliste lagerten im Oktober 1920 die (Verwaltungs-) Akten des stellvertretenden Generalkommandos, der Kriegsamtstelle Karlsruhe und der Kriegsamtnebenstelle Mannheim im Mannschaftshaus I der Karlsruher Telegraphenkaserne: die ersteren beiden Bestände im Südflügel, der letztere noch von diesen getrennt im Nordflügel. Der Gesamtumfang der Bestandsgruppe "Stellvertretendes Generalkommando" - die Akten des stellvertretenden Generalkommandos waren vergesellschaftet mit denen der Kriegsamtstelle Karlsruhe, der Kriegsamtnebenstelle Mülhausen i.E., der Militärüberwachungsstelle Singen, der Militärpolizeistellen Colmar, Donaueschingen, Freiburg, Heuberg, Karlsruhe, Mannheim, der Seelsorge des stellvertretenden Generalkommandos und der Oberpostdirektion Konstanz - wurde mit 86,5 lfd. m beziffert. Nach einem Vermerk auf der Liste zu schließen, wurden die Akten der Kriegsamtnebenstelle Mannheim in der Folge der Bestandsgruppe "Stellvertretendes Generalkommando" zugewiesen. Von 1920/21 an teilte die Bestandsgruppe das Schicksal der Gesamtüberlieferung des XIV. Armeekorps. Mit dem Abwicklungsamt des XIV. Armeekorps wurden die Bestände des Korpsarchivs im Herbst 1920 nach Heilbronn verbracht. Durch die Vereinigung der nachmaligen Reichsarchivzweigstelle Heilbronn mit der Reicharchivzweigstelle Stuttgart gelangten sie im Jahr 1924 nach Stuttgart (32). Der Archivbestand "Stellvertretendes Generalkommando XIV. Armeekorps, Kriegsamtsstellen und Sammelstellen", wie er uns erstmals in dem von der Reichsarchivzweigstelle Stuttgart erstellten "Verzeichnis der vorhandenen Registraturen" begegnet, erfuhr im Jahr 1935 weitere Vermehrung. Einem Ansinnen des Präsidenten des Reichsarchivs entsprechend wurden im Juli 1935 die in der Registratur des badischen Innenministeriums vorhandenen Akten des vormaligen Landeswirtschaftsamts Karlsruhe an die Reichsarchivzweigstelle Stuttgart abgegeben (33). Die Württembergische Archivdirektion, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs die Verwaltung der Bestände des Heeresarchivs Stuttgart übernahm, gab in den Jahren 1947-1949 die Überlieferung des XIV. Armeekorps an das Generallandesarchiv Karlsruhe ab (34). Im Vorfeld der Abgabe wurden im Hauptstaatsarchiv Stuttgart erhebliche Eingriffe in den Bestand "Stellvertretendes Generalkommando XIV. Armeekorps ..." vorgenommen. Erste Aussonderungen erfolgten bereits im August 1946. Vor der Überführung nach Karlsruhe wurde der Bestand im Jahr 1949 weiter ausgedünnt. Über die Vernichtung historisch wertlosen Schriftguts des XIV. Armeekorps bestand grundsätzliches Einvernehmen zwischen der Württembergischen Archivdirektion und dem Generallandesarchiv. Durchgeführt wurden die Kassationen von einem vom Heeresarchiv Stuttgart übernommenen Bediensteten des Hauptstaatsarchivs, Regierungsinspektor Beiermeister. Es wurden vernichtet: sämtliche Schriftwechselbücher (stellvertretendes Generalkommando samt Abteilungen mit Generalkommando und Abwicklungsamt, Kriegsamtstelle Karlsruhe, Kriegsamtnebenstelle Mannheim, Technischer Bezirksdienst Karlsruhe und Singen) - insgesamt 224 Bände (35), ein Drittel der Akten des stellvertretenden Generalkommandos, je etwa ein Fünftel der Akten der Kriegsamtstelle Karlsruhe und der Kriegsamtnebenstelle Mannheim, der Großteil des Schriftguts des Landeswirtschaftsamts Karlsruhe und die - wenig umfangreiche - Überlieferung der Sammelstellen Bruchsal, Donaueschingen, Eppingen und Heidelberg. Seit April 1949 befindet sich der Bestand "Stellvertretendes Generalkommando XIV. Armeekorps ..." mit der restlichen Aktenüberlieferung des XIV. Armeekorps im Generallandesarchiv Karlsruhe. In der Abteilung 456 wurde er nach dem als Einlieferungsverzeichnis 8 geführten "Archiv-Verzeichnis" als Bestand E. V., 8 bezeichnet. Nach der Neugliederung trägt er die Signatur 456 F 8 (36). Die Verzeichnung der (Teil-)Bestände, die zum Bestand "Stellvertretendes Generalkommando XIV. Armeekorps, Kriegsamtsstellen und Sammelstellen" vereinigt wurden, begann, soweit wir sehen, erst in der Reichsarchivzweigstelle Stuttgart. Im Herbst 1926 (Stand: 30. November 1926) wurde unter dem Archivleiter von Haldenwang eine Bestandsaufnahme "der vorhandenen Registraturen" durchgeführt. Vom 3. Februar 1930 datiert ein Verzeichnis der Schriftwechselbücher, dem die gedruckte "Geschäfts-Einteilung des stellvertretenden Generalkommandos XIV. Armeekorps (einschließlich der Kriegsamtstelle)" vom Mai 1917 beigegeben ist. (Die Schriftwechselbücher sind - wie oben ausgeführt - nicht erhalten). Unter der Leitung von Regierungsinspektor Hesse wurde sodann im Heeresarchiv Stuttgart vom Angestellten Christian Dachtler ein Verzeichnis der Akten (stellvertretendes Generalkommando, Kriegsamtstelle Karlsruhe, Kriegsamtnebenstelle Mannheim, Sammelstellen) gefertigt; es lag am 13. Oktober 1943 vor. Diesem wurde das im badischen Innenministerium anläßlich der 1935 erfolgten Aktenabgabe erstellte "Aktenverzeichnis der ehem. Kriegsamtsstelle (Landeswirtschaftsamt) Karlsruhe" angefügt. Alle genannten Findmittel wurden zu einem "Archiv-Verzeichnis" vereinigt. Im Generallandesarchiv trägt es die Bezeichnung Einlieferungsverzeichnis 8 (E. V. 8). Die beiden Aktenverzeichnisse ermöglichten lediglich eine grobe Orientierung über den Inhalt der einzelnen Bünde und Faszikel. Dachtler beschränkte sich bei der Verzeichnung der (Verwaltungs-)Akten des stellvertretenden Generalkommandos, der Kriegsamtstelle, Kriegsamtnebenstelle und der Sammelstellen, wo immer möglich, auf die Wiedergabe der vorgefundenen Aktentitel. Die Laufzeit ist in der Regel zutreffend bestimmt. Im Einlieferungsverzeichnis zum Teilbestand Landeswirtschaftsamt wurden - dem Entstehungszweck entsprechend - nur die bloßen Aktentitel aneinandergereiht. Eine Neuverzeichnung des hochwertigen Bestandes erschien somit geboten.
Bearbeiterbericht: Der Bestand 456 F 8 - "Akten des stellvertretenden Generalkommandos, der Kriegsamtstelle Karlsruhe und der Kriegsamtnebenstelle Mannheim sowie ihrer Nachfolgeinstitutionen" - enthält Archivalien folgender Provenienzen: - Stellvertretendes Generalkommando des XIV. Armeekorps (1914-1918), - Generalkommando des XIV. Armeekorps (1918/19) (37), - Abwicklungsamt des früheren XIV. Armeekorps 1919-1920/21 (38), - Kriegsamtstelle Karlsruhe (1916/17-1918), - Kriegsamtnebenstelle Mannheim (1917-1918), - Landeswirtschaftsamt Karlsruhe (1918-1924). Den Kristallisationskern des Bestands bildet die Überlieferung des stellvertretenden Generalkommandos des XIV. Armeekorps, der auch die Hauptmasse der Akteneinheiten zugehören (39). Auch wenn durch die vielfältigen Kassationen die vorhandene Überlieferung das vielfältige Wirken dieser Institution keineswegs umfassend, sondern nur in (zufälligen?) Ausschnitten dokumentiert (40), steht der hohe Quellenwert des Bestands 456 F 8 gleichwohl außer Zweifel. Nach den kriegsbedingten Archivalienverlusten kommt der Überlieferung des stellvertretenden Generalkommandos des XIV. Armeekorps für den gesamten ehemals preußischen Militärbereich exemplarische Bedeutung zu (41). Die beim stellvertretenden Generalkommando, bei der Kriegsamtstelle und Kriegsamtnebenstelle entstandenen Akten spiegeln - dem Aufgabenspektrum der Institutionen entsprechend - weniger das Geschehen an den Fronten als vielmehr die innere Lage in Staat und Armee wider: Sie reflektieren vornehmlich die sich im Krieg verändernde militärische Organisation sowie auf den Krieg ausgerichtete Ökonomische Strukturen, ferner vom Krieg ausgelöste politisch-ideologische Wandlungen in der badisch-elsässischen Region. Besondere Beachtung verdienen in diesem Zusammenhang die Akten der Abteilungen Ia, Ive und V des stellvertretenden Generalkommandos und die der Kriegsamtstelle Karlsruhe (42). Für den Dienstgebrauch bestimmte Verlautbarungen des stellvertretenden Generalkommandos und der Kriegsamtstelle wie auch des Generalkommandos und des Abwicklungsamtes enthält - darauf sei hier ausdrücklich hingewiesen - das 1908 vom Generalkommando begründete "Korps-Verordnungs-Blatt" (K.V.B.) für das XIV. Armeekorps. Im Krieg erschien es, herausgegeben vom stellvertretenden Generalkommando, ab April 1916. Von Generalkommando und Abwicklungsamt fortgeführt, stellte es im Oktober 1920 sein Erscheinen ein. Die einschlägigen Bände des Korps-Verordnungs-Blatts sind in Karlsruhe und/oder Rastatt einzusehen (43). Wichtige Stücke aus dem Bestand 456 F 8 wurden von Wilhelm Deist im Quellenwerk "Militär und Innenpolitik im Weltkrieg 1914-1918" zum Abdruck gebracht (44). In neueren Untersuchungen zur badischen Wirtschaftspolitik wie zur Volksaufklärung in Baden im I. Weltkrieg fand der Bestand Berücksichtigung (45). Von den Anfängen der archivischen Erschließung an war der Bestand "Stellvertretendes Generalkommando XIV. Armeekorps ..." grob nach Dienststellen und Abteilungen gegliedert. (Die Überlieferung des stellvertretenden Generalkommandos war freilich mit Schriftgut von dessen Nachfolgeinstitutionen durchgesetzt.) Unterhalb der Abteilungsebene blieben die Verwaltungsakten ohne klare Ordnung. Im 1943 fertiggestellten Verzeichnis der Akten des stellvertretenden Generalkommandos, der Kriegsamtstelle Karlsruhe und der Kriegsamtnebenstelle Mannheim sowie der Sammelstellen erscheinen die (ungezählten) "Hefte" zu 121 "Bünden" vereinigt. Das angeschlossene Schriftgut des Landeswirtschaftsamts Karlsruhe ist auf 18 Bünde umverteilt. Die Überlieferung des stellvertretenden Generalkommandos (mit Generalkommando und Abwicklungsamt) umfaßt allein 100 Bünde. Auf die anderen Untergruppen entfallen folgende Anteile: Kriegsamtstelle Karlsruhe - 18 Bünde, Kriegsamtnebenstelle Mannheim - 2 Bünde, Sammelstellen - 1 Bund. - Auch nach den Aussonderungen 1946/49 wurden die alten Bundnummern beibehalten. Nach diesen wurde bislang zitiert. Die bereits im Ansatz durchgeführte Ordnung des Bestands nach Provenienzen wurde bei der Neuverzeichnung vollends verwirklicht. Aus grundsätzlichen wie sachbezogenen Erwägungen erschien es ratsam, die Überlieferung des stellvertretenden Generalkommandos, des Generalkommandos und des Abwicklungsamts zu "entflechten" und provenienzgerechte Gruppen zu bilden. Die durch die Kassation obsolet gewordene Bundzählung wurde zugunsten einer fortlaufenden Nummerierung der Einheiten (Faszikel) aufgegeben. Die einzelnen Faszikel können nun genau bezeichnet werden. Signatur und Lokatur stimmen überein. Künftig ist folgendermaßen zu zitieren: 456 F 8/(Faszikelnummer). Um Quellennachweise nach der alten Bundnummer nicht zu entwerten, wurde eine Konkordanz der alten (Bund-)Signaturen und der neuen Faszikel-) beigefügt; sie findet sich im Anhang. Der Bestand 456 F 8, dessen Umfang 17,5 lfd. m beträgt, zerfällt nunmehr in folgende Gruppen: 1. Stellvertretendes Generalkommando des XIV. Armeekorps (1914-1929). 2. Generalkommando des XIV. Armeekorps und Abwicklungsamt des früheren XIV. Armeekorps (1918-1921) 2.1. Generalkommando des XIV. Armeekorps (1918/19). 2.2. Abwicklungsamt des früheren XIV. Armeekorps (1919-1921). 3. Kriegsamtstelle Karlsruhe und Kriegsamtnebenstelle Mannheim (1916/17-1919) 3.1. Kriegsamtstelle Karlsruhe (1916/17-1918). 3.2. Kriegsamtnebenstelle Mannheim (1917/18). 4. Landeswirtschaftsamt Karlsruhe (1918-1924). Innerhalb der Gruppe "Stellvertretendes Generalkommando des XIV. Armeekorps" und der Untergruppe "Kriegsamtstelle Karlsruhe" wurde die Ordnung nach Abteilungen sinnvollerweise beibehalten. Die beigebundene fotokopierte "Geschäfts-Einteilung des stellvertretenden Generalkommandos XIV. Armeekorps (einschließlich der Kriegsamtstelle)" vom Mai 1917 gibt über die Aufgaben der einzelnen Abteilungen Auskunft und ermöglicht damit die inhaltliche Orientierung. Unterhalb der Abteilungsebene sowie innerhalb der anderen Gruppen bzw. Untergruppen wurden die Faszikel nach sachlichen Gesichtspunkten geordnet. (Aus den erhaltenen alten Registratursignaturen ergab sich kein rekonstruierbares Ordnungssystem.) Durchlief eine Akte mehrere Stellen, wurde sie in der Regel bei der Erstprovenienz eingereiht. (Bei Ordnung nach der letzten Provenienz wäre der Bestandskern - die Überlieferung des stellvertretenden Generalkommandos - ausgehöhlt worden.) Eine bei einer korrespondierenden Stelle (siehe oben) entstandenen Akte wurde jedoch unter der Registraturprovenienz eingeordnet; die "korrespondierende" Stelle ist als Vorprovenienz aufgefaßt. - Die jeweilige(n) Provenienz(en) wird (werden) stets aufgeführt. Bloße Abteilungsangaben beziehen sich auf das stellvertretende Generalkommando. Ansonsten ist die Institution eigens genannt. Die Einheiten (Faszikel) blieben, soweit nicht anders vermerkt, als solche erhalten; ihr Inhalt wurde nur im Ausnahmefall neu geordnet. Kassationen wurden vermieden. Die Kriterien der Aktenbildung waren freilich nicht durchweg evident. Betreffserien, Betreffakten und Einzelfallakten stehen nebeneinander. Zwischen General- und Spezialakten ist nicht sauber unterschieden. In der Mehrzahl der Fälle waren die vorgefundenen Aktentitel nicht zu übernehmen. Auch konnte bei der Fülle des Materials der Akteninhalt nur in Stichworten charakterisiert werden. Detaillierte Analysen waren nicht zu leisten. Da die Aufnahme der Titel in Gruppenarbeit durchgeführt wurde, ist die Titelbildung nicht völlig einheitlich. Die Neuverzeichnung des Bestands 456 F 8 erfolgte im Rahmen der Referendarausbildung von April bis September 1987. Die Leitung der Arbeiten lag bei Dr. Herwig John. Die Staatsarchivreferendare P. Bohl, K. Graf, R. Müller und B. Rüth nahmen die Titel auf. Peter Bohl und Bernhard Rüth besorgten sodann die Repertorisierung; sie verfaßten auch die Einleitung. Das Repertorium wurde im Rahmen des MIDOSA-Projektes der Landesarchivverwaltung angefertigt. Die Titelaufnahmen besorgte Frau L. Hessler, die Endredaktion oblag dem Unterzeichneten. Karlsruhe, im Mai 1989 Kurt Hochstuhl
Anmerkungen: 1. Vgl. Herwig Johns Vorwort zum Bestand 456 A (Friedensstammrollen des XIV. Armeekorps und älterer badischer Einheiten bis 1914/1920), S. I, und Wilhelm Müller-Loebnitz: Die Badener im Weltkrieg 1914/1918. Karlsruhe 1935. S. 8f. 2. Vgl. Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Bd. 5. Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz 1978. S. 42-44. 3. Vgl. Wilhelm Deist: Einleitung. In: Militär und Innenpolitik im Weltkrieg 1914-1918. Tl. 1. (Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, 2. Reihe, Bd. 1,1). Düsseldorf 1970. S. XI-LXXV, hier S. XXXIff., Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte. Bd. 5. S. 39ff. und Hans Fenske: Die Verwaltung im Ersten Weltkrieg. In: Deutsche Verwaltungsgeschichte. Bd. 3. S. 866-908, hier S. 872 ff. 4. Der "Mobilmachungsplan für das Deutsche Heer vom 9. Oktober 1913 (Mob. Pl.)" - gedruckt Berlin 1913 - findet sich im Bestand 456 E.V. 153 (Bund 14, Druckvorschriften-Etat Nr. 219). Die Mobilmachungsinstruktion für das XIV. Armeekorps war weder im Generallandesarchiv noch im Wehrgeschichtlichen Museum Rastatt nachzuweisen. 5. Die stellvertretenden kommandierenden Generale des XIV. Armeekorps waren: 1914 General der Infanterie Gaede, 1915 bis August 1916 General der Infanterie von Manteuffel, August 1916 bis Dezember 1918 Generalleutnant Isbert. 6. Gemäß Mobilmachungsinstruktion § 19, 4b (vgl. Mobilmachungsterminkalender 456 F 8/1). 7. Deist: Einleitung. In: Militär und Innenpolitik 1914-1918. S. XLII. 8. Militär und Innenpolitik 1914-1918. Tl. 1. S. 508: Nr. 195. 9. Vgl. Deist: Einleitung. In: Militär und Innenpolitik. S. XLII. Fenske: Verwaltung im Ersten Weltkrieg. S. 886ff. 10. Fenske: Verwaltung im Ersten Weltkrieg. S. 878. 11. Gliederung und Aufgaben des Abwicklungsamts des früheren XIV. Armeekorps sind der beigegebenen Geschäftseinteilung zu entnehmen. 12. Vgl. Fenske: Verwaltung im Ersten Weltkrieg. S. 888f. 13. Vgl. Richtlinien für die Tätigkeit der Kriegsamtstellen und Kriegsamtnebenstellen (28. Februar 1917); 456 F 8/. 14. Die frühe archivische Verwaltung der Überlieferung des XIV. Armeekorps (Abt. 456) wird sich zweifellos besser übersehen lassen, wenn der Bestand 456 E. V. 152 neu verzeichnet sein wird. 15. Beilage 1 zur Demobilmachungsinstruktion; mit Berichtigungen in 456 F 8/428. 16. In der Bibliothek des Generallandesarchivs unter der Signatur Cr 815. Mehrfach in 456 E. V. 152/Bund 18. Zur Entstehung: 456 F 8/413. 17. 456 E. V. 152/Bund 1: Archiv(-Angelegenheiten) Allgemein. 18. Ebd. 19. Vgl. 456 F 8/406 20. 456 E. V. 152/Bund 1: Archiv(-Angelegenheiten) Allgemein. 21. 456 Personalakten der bad. Offiziere XIV. A. K. /8839. - Der nachmalige Major a.D. W. Otto schied allerdings schon im September 1921 als (dienstjüngster) verantwortlicher Leiter bei der Zweigstelle Heilbronn aus dem Reichsarchiv aus. 22. 456 E. V. 152/Bund 1: Archiv(-Angelegenheiten) Allgemein. 23. Ausführungsbestimmungen und Stellungnahme: ebd. 24. Durch Verfügung des Generalkommandos, Ia/Id, vom 29.9.1919 (456 E. V. 152/Bund 1: Archiv(-Angelegenheiten) Besonderes) waren dem zu bildenden Korpsarchiv das Mannschaftshaus I der Telegraphenkaserne sowie das Stabsgebäude reserviert worden. 25. 456 E. V. 152/Bund 1: Archiv(-Angelegenheiten) Allgemein. 26. Verbindliche Grundlage für die archivische Arbeit waren die vom Abwicklungsamt des früheren Preußischen Kriegsministeriums am 17.10.1919 erlassenen "Gesichtspunkte für die Ordnung der Akten" (H. V. B. 1919, Nr. 371). 27. Zur Geschäftseinteilung: 456 F 8/406. 28. 456 E. V. 152/Bund 1: Archiv(-Angelegenheiten) Allgemein. 29. Ebd. 30. Informationen zur Bestandsgeschichte bieten außer dem - noch zu charakterisierenden - "Archiv-Verzeichnis" (E. V. 8) insbesondere die Akten der Abteilung Id des stellvertretenden Generalkommandos und des Generalkommandos (456 F 8/108-145, 367-390), der Abteilung Ib (Archiv) des Abwicklungsamts (456 F 8/406-440), und zum Teil von diesen Abteilungen übernommene und fortgeführte Akten der Reichsarchivzweigstelle Heilbronn (456 E. V. 152), speziell Bund 1. 31. Vgl. 456 F 8/ 148, 153, 157, 158, 163. 32. Über die Geschichte der Reichsarchivzweigstelle und des Heeresarchivs Stuttgart orientiert Joachim Fischer in der Einleitung zum Findbuch des Bestands M 400/1 (Heeresarchiv Stuttgart) des Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Vom selben Autor ferner: Zehn Jahre Militärarchiv des Hauptstaatsarchivs Stuttgart. In: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte, 37 (1978). S. 362-368, zur Reichsarchivzweigstelle und zum Heeresarchiv S. 364; Übersicht über die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart. M-Bestände des Militärarchivs. 2. Erw. Aufl. (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Bd. 31). Stuttgart 1983. S. 13-15. 33. Schriftwechsel und Ablieferungsverzeichnis: Generallandesarchiv Karlsruhe, 236/21576. 34. Diesbezügliche Unterlagen befinden sich in der Registratur des Generallandesarchivs (Archivsache: Akten des XIV. Armeekorps). 35. Der Informationswert der Schriftwechselbücher der Abteilungen des stellvertretenden Generalkommandos - ab 1916 war kein Hauptschriftwechselbuch mehr geführt worden - wurde bereits 1926 als gering eingeschätzt ("Archiv-Verzeichnis", Vermerk im "Verzeichnis der vorhandenen Registraturen"). 36. Die künftig gültige Gliederung der Überlieferung des XIV. Armeekorps in Archivaliengruppen wird in Herwig Johns Vorwort zum Bestand 456 A (Friedensstammrollen des XIV. Armeekorps und älterer badischer Einheiten bis 1914/1920), hier S. II, vorgestellt. 37. Der Großteil der Akten des Generalkommandos aus den Jahren 1919/20 ist in den Bestand 456 E. V. 5. Gelangt. 38. Weiteres Schriftgut des Abwicklungsamts (und der Zweigstelle der Abwicklungsintendantur) findet sich in den Beständen 456 E. V. 5 und 456 E. V. 152. 39. Den folgenden Ausführungen sind die mengenmäßigen Anteile der nach Provenienz gebildeten Gruppen vor den Aussonderungen 1946/49 und nach der Neuverzeichnung 1987 zu entnehmen. 40. Siehe Anm. 1 und 2. 41. Über die Quellenlage unterrichten: Hans Jaeger: Das militärische Archivgut in der Bundesrepublik für die Zeit von 1981-1919. In: Militärgeschichtliche Mitteilungen, 1968/2. S. 135-138; Deist: Einleitung. In: Militär und Innenpolitik im Weltkrieg 1914-1918. S. LXVII-LXXIII. - Im Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Militärarchiv, findet sich ein gleichartiger Bestand: M 77/1 (Stellvertretendes Generalkommando XIII. A. K./Generalkommando). 42. Stellvertretendes Generalkommando: Abteilung Ia: Fasz. 1-73, Abteilung Ive: Fasz. 228-301, Abteilung V: Fasz. 308.347; Kriegsamtstelle Karlsruhe: Fasz. 445-555. 43. In der Badischen Landesbibliothek und im Generallandesarchiv Karlsruhe sind nur einzelne Bände vorhanden: 8. Jahrgang (April-Dezember 1916): Badische Landesbibliothek (Signatur: OZ B 389, 8), 10. Jahrgang (1918): Bibliothek des Generallandesarchivs (Signatur: Zc 196), 11. Jahrgang (1919): Badische Landesbibliothek (Signatur: OZ B 389, 11). Das Wehrgeschichtliche Museum besitzt die Jahrgänge 1916-1920 (freundliche Mitteilung von Herrn Dr. Niemeyer). 44. Militär und Innenpolitik im Weltkrieg 1914-1918. Folgende Nummern des Quellenwerks sind dem Bestand 456 F 8 entnommen: 20, 21, 41, 78, 154, 164, 172, 200, 222, 225, 232, 233, 245, 292, 320, 340, 341, 352, 354, 357, 369, 394, 441, 470, 509. Die Sachbetreffe sind im Register unter Generalkommando (stellv.) d. XIV. A. K. (Tl. 2, S. 1448f.) aufgeführt. 45. Hermann Schäfer: Regionale Wirtschaftspolitik in der Kriegswirtschaft. Staat, Industrie und Verbände während des Ersten Weltkriegs in Baden. (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B, Bd. 95). Stuttgart 1983; Klaus-Peter Müller: Organisation, Themen und Probleme der Volksaufklärung in Baden 1914-1918. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, 134 (1986). S. 329-358.
Literaturliste und Abkürzungsverzeichnis: BUCK, Gerhard: Das Militärarchivwesen in Deutschland, in: Jahresbibliographie Bibliothek für Zeitgeschichte, 48 (1976), S. 455-469. DEIST, Wilhellm: Zur Institution des Militärbefehlshabers und Obermilitärbefehlshabers im Ersten Weltkrieg. In: Jahrbuch für die Geschichte Mittel- und Ostdeutschlands, 13/14 (1965), S. 222-240. DEIST, Wilhelm (Bearb.): Militär und Innenpolitik im Weltkrieg 1914-1918. 2 Teile. (Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, 2. Reihe, Bd. 1,1 und 1,2), Düsseldorf 1970. FENSKE, Hans: Die Verwaltung im Ersten Weltkrieg. In: Deutsche Verwaltungsgeschichte. Bd. 3. Stuttgart 1984, S. 866-908. FISCHER, Joachim: Zehn Jahre Militärarchiv des Hauptstaatsarchivs Stuttgart. In: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte, 37 (1978), S. 362-368. FISCHER, Joachim (Bearb.): Übersicht über die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart. M-Bestände des Militärarchivs. (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Bd. 31). 2. erw. Auflage Stuttgart 1983. HUBER, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 5. Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz 1978. JAEGER, Harald: Das militärische Archivgut in der Bundesrepublik für die Zeit von 1871-1919. In: Militärgeschichtliche Mitteilungen, 1968/2, S. 135-138. MATUSCHKA, Edgar Graf von: Organisationsgeschichte des Heeres 1890-1918. In: Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648-1939. Hrsg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt. Bd. 3. München 1983, S. 157-282. MÜLLER, Klaus-Peter: Organisation, Themen der Volksaufklärung in Baden 1914-1918. In: Zeitsschrift für die Geschichte des Oberrheins, 134 (1986), S. 327-358. MÜLLER-LOEBNITZ, Wilhelm (Bearb.): Die Badener im Weltkrieg 1914/18, Karlsruhe 1935. SCHAEFER, Hermann: Regionale Wirtschaftspolitik in der Kriegswirtschaft. Staat, Industrie und Verbände während des Ersten Weltkriegs in Baden. (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B, Bd. 95), Stuttgart 1983. Abkürzungsverzeichnis Allgemein geläufige Abkürzungen sind nicht aufgenommen. In der Einleitung werden folgende Abkürzungen verwandt: A.V.B. Armee-Verordnungsblatt, hrsg. v. Kriegsministerium Abw. V. B. Abwickelungs-Verordnungsblatt, Bekanntmachungen des Reichsabwickelungsamts, des Heeresabwickelungs-Hauptamts und des Heeresabwickelungsamts Preußen H. V. B. Heeres-Verordnungsblatt, hrsg. vom Reichswehrministerium K. V. B. Korps-Verordnungs-Blatt (für das XIV. Armeekorps), hrsg. vom stellvertretenden Generalkommando XIV. Armeekorps, vom Generalkommando XIV. Armeekorps, vom Abwicklungsamt XIV. Armeekorps (vgl. Bearbeiterbericht) Zur Kennzeichnung der Provenienzen (vgl. Bearbeiterbericht) dienen folgende Siglen: AA Abwicklungsamt des früheren XIV. Armeekorps GK Generalkommando des XIV. Armeekorps KAS Kriegsamtstelle Karlsruhe KANS Kriegsamtnebenstelle Mannheim LA Landeswirtschaftsamt Karlsruhe (Abteilungsangaben ohne Sigle beziehen sich stets auf das stellvertretende Generalkommando.)