Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat sind die Ulmer Bürgerin Dorothea geborene Schultheis, Witwe des Knechts in der Gräth [abgegangenes städtisches Waren- und Lagerhaus, Bereich Neue Straße, Hans und Sophie Scholl Platz 2] Johann Münsinger, als Braut sowie der ledige Knecht in der Gräth Tobias Junginger als Bräutigam erschienen. Begleitet werden sie von dem Gerichtsprokurator und Kanzleiadjunkten Christian Rueß und dem Merzler Jakob Friedrich Löw als Pfleger der Braut und ihrer drei Kinder aus erster Ehe Johann, Theresia und Margarete sowie dem Vorgesetzten der Schmiedezunft Johann Georg Drittler und dem Knecht in der Gräth Johann Adam Lotter als Pfleger des Bräutigams. Die Brautleute haben dem Rat einen zwischen ihnen am 17. Februar 1800 geschlossenen Ehevertrag [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 308] vorgelegt und um dessen Bestätigung gebeten, da die Kinder der Braut noch minderjährig sind und damit der Pflegschaft des Rats unterstehen. Der Rat entscheidet nach Prüfung des Vertrags, dass dieser gemäß den Vorschriften des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und eine ausreichende Versorgung der Kinder aus erster Ehe vorsieht. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.