Ludwig von Sennen, Kastner in Landsberg, bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten seinen Neffen ("vettern") Hans Jakob, Sohn des Bruders +Othmar von Sennen, ins Kloster aufgenommen haben. Er wird dort je ein Jahr im weltlichen und geistlichen Gewand geprüft. Für den Fall der endgültigen Aufnahme übergibt der Aussteller ihn der Gewalt ("rut") des Ordens. Der Aussteller und seine Verwandten werden sich nicht rächen, wenn über den Neffen Strafmaßnahmen verhängt werden. Bis zur Priesterweihe kommen sie für Schuhe und Gewand auf, auch werden sie ihm bei Übernahme einen standesgemäßen Chormantel ("erliche korkappen") geben, der nach dem Tod im Kloster bleibt. Der Neffe behält sein Erbrecht wie andere Erben des Ausstellers.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner