Graf Guncelin zu Schwerin, weist mit Genehmigung des Grafen Otto von Thekeneborch und aller seiner Erben der Äbtissin zu Herford zum Ersatz einer jährlichen Rente von 3 Mark und 2 Solidi aus dem Uphof zu Ybbenbüren, in der Person des Knappen Otto von Bram, diese Rente ausfolgenden Gütern zu heben, an: nämlich aus den Häusern Wesel tho Langgenbeke genannt Stamp und Brinchus thor Becke in Alstede. Datum 1326 Sabatto post fest. Servatii conf.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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