Der Knappe Friedrich von Driburg überläßt seine Eigentumsrechte an seinem Gut im "verwüsteten und verfallenen Dorf zu Syrexen" sowie zwei Höfe daselbst aus der Erbschaft des verstorbenen Hinrich von Driburg und seiner Söhne Hinrich und Elger Prior und Konvent St. Peter in Dalheim mit Übergabe einer besiegelten Urkunde von 1354 November 18 (s. Urk. 94, Nr. 100), deren Anfang und Ende wörtlich eingerückt sind. Der Verkäufer leistet Währschaft. Siegelbitte, da der Aussteller kein Siegel hat, an Aleph von Brobecke und die Brüder Friedrich und Johann de Runste. Gf Otto von Waldeck gibt als Lehnsherr seine Zustimmung, kündigt ebenfalls sein Siegel an und leistet Währschaft. In die beate Lucie virginis et martiris

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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