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Notar Hermann Plöge bezeugt, dass vor ihm die Eheleute Meister Johann Hovedinck und Elbe Schwelwen (?) erschienen und angaben, dem Wilhelm Otterstedde eine Hauptsumme in Höhe von 60 Reichstaler 19 Schillingen schuldig zu sein, die sie diesem binnen zwei Jahren zurückzahlen wollen. Als Unterpfand stellen sie die eigene Behausung in der St. Ludgeristraße in Münster mit allem Hab und Gut. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung. Zeugen: Berndt Kock und Claves Becker (?). Vermerk vom 10. Dezember 1649, dass als Hypothek das Henndings Haus auf der Ludgeristraße binnen Münster gesetzt wird

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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