Appellant und Appellat sind Vettern. Streitgegenstand ist das Erbe eines Onkels der Mütter der beiden. Zum Zeitpunkt des Todes des Onkels lebten beide Schwestern noch. Den Tod von dessen Frau, die das Erbe als Leibzüchterin innehatte, überlebte aber nur noch eine Schwester. Dieser respektive ihren Erben hatte die Vorinstanz das Erbe allein zugesprochen.
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Appellant und Appellat sind Vettern. Streitgegenstand ist das Erbe eines Onkels der Mütter der beiden. Zum Zeitpunkt des Todes des Onkels lebten beide Schwestern noch. Den Tod von dessen Frau, die das Erbe als Leibzüchterin innehatte, überlebte aber nur noch eine Schwester. Dieser respektive ihren Erben hatte die Vorinstanz das Erbe allein zugesprochen.
AA 0627, 5136 - S 1193/4341
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VIII: S-T
Reichskammergericht, Teil VIII: S-T >> 1. Buchstabe S
[1524 -]
Enthaeltvermerke: Kläger: Wilhelm Speen, lebt außerhalb des Reiches, wahrscheinlich in Brabant Beklagter: Simon Buschhauer und Konsorten Prokuratoren (Kl.): Dr. Jakob Krell 1523 - Dr. Friedrich Refstock - Dr. Simon Engelhart Prokuratoren (Bekl.): Dr. Leonhard Hochmüller 1524 - Dr. Christoph Hoss - Dr. Christoph Reffsteck Prozeßart: Appellationsverfahren Instanzen: 1. Schöffenmeister zu Geldern (möglicherweise mit Rat des Gerichtes Aachen) (? - 1523) - 2. RKG 1524 - ? (1524) Beschreibung: 4 Bl., lose; kein Protokoll, 4 Aktenstücke prod. 19. August 1524.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 09:33 MESZ