Abt Heinrich und der Konvent von Knechtsteden erklären, dass der Kölner Bürger Heinrich Buclare 32 Morgen Land zu Horrem, unter Vorbehalt des lebenslänglichen Genusses, zur Stiftung seiner Memorie überwiesen habe, mit der Bestimmung, dass an diesen Tagen dem Konvent eine Ahm Wein nebst Weißbrot und Fischen gespendet werden. Für solche Wohltat sei dem Stifter frei gestellt worden, zu jeder Zeit als Bruder bei ihnen einzutreten. Er ist jedoch, wenn er dies tut, gehalten, hinsichtlich der Kleidung sich nach den Vorschriften des Konvents zu richten. Actum et datum anno domini Millesimo ducentesimo quinquagesimo nono VII idus Martii.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner