Hermann von Rhemen (Erbe des Johann von Tinnen) als Kläger ./. Anna von Nyenhoff, ihre Tochter Anna von Raven und deren Ehemann Hermann von Hovel, Besitzer des Rolevinckhofes zu Ramsdorf: Schadloshaltung für die Zahlung der Jährlichen Pensionen für ein Darlehen von Conrad von Berschwort, aufgenommen für den aus 1. Ehe (von Raven) stammenden Rolevinckhof der Anna Nyenhoff, mit denen aber die Güter ihres 2. Ehemanns Johann von Tinnen belastet sind. (Prozeß vor dem Münsterschen Weltlichen Hofgericht)

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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