Mechthildis, Äbtissin zu Herreke, nimmt Belen von Ostennede, die Mutter der Ehefrau Johanns op der Honrove, zu Wachszinsrecht auf und bestimmt ihre Abgaben. fer. IV. post Epiphan.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner