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Kraft, Freiherr von Mylendonk, Herr zu Frohnenbroich, Schönau, Warden und Hörstgen, verpfändet den Eheleuten Peter und Catharina Koick und Gairt und Beela Vogelsanck für ihm gezahlte 312 Taler Wachtendonker Währung 3 Morgen Land neben Ländereien des Hofes Hastet, die nicht in den Hof Ribbrock gehören, auf 24 Jahre unkündbar, sodass die Lasten vom Pfandbesitzer getragen werden müssen und dieser das Land nicht neu belasten darf. Sie nützen das Pfand während der Pfandzeit. Geschehen auf Hof Ribbrock (Rytbroeck).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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