Bestandsrevers Hans Strebels zu Aufheim für Abt Jodocus zu Wiblingen über des Klosters Hof zu Aufheim, den vordem Jerg Tilger innehatte. Er ist dem Kloster untertan wie andere Lehenleute und Hintersassen, leistet Gült (Hühner, Hennen); er soll keine Schulden (zumal bei Juden kontrahieren) und nicht Bürge werden. Bei Verfehlung wird der Hof heimfällig.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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