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Friedrich, Christians Kayfmans Sohn, empfängt vom Kapitel U. L. F. zu Sinzig Weinländereien zu Sinzig und Westheim (in 24 Parzellen) als Halbwinner zu lebenslänglicher Nutzung, unter der Bedingung, daß ihm aus des Kapitelshof 2/3 des Mistes (den man bu heist) zur Kultur des Weinlandes geliefert werde, das übrige Drittel aber dem Aufsitzer des Hofes verbleibe. G. int jair uns heren Dusent druhundert vunfzich ind nune, uf sente Agneten aevent der heilger junfrawen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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