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Erzbischof Dietrich von Köln setzt den Prior des Klosters Marienberg bei Neuss zum Visitator der Schwestern in Marienkamp ein und befiehlt ihm, daselbst die Regel des h. Augustin einzuführen jedoch mit der Bezeichnung "sorores" und nicht "moniales", schreibt denselben die Clausur vor, gibt Vorschriften über Kleidung und Wahl der Mutter und des Beichtigers und gibt ihnen das Recht, eine Kapelle und einen Kirchhof zu haben und die Sakramente durch einen eigenen Priester verwalten zu lassen. Decima mensis Aprilis.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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