Pfalzgraf Friedrich bei Rhein bekundet, daß Margarete von Nassau 1), Äbtissin, und der Konvent des Klosters Klarenthal ihm und seinen Erben das Patronatsrecht ('die gift') über den Heiligkreuzaltar (zu Rheinböllen) verliehen haben, worüber ihm eine Urkunde ausgestellt worden ist; bestätigt die Ausstattung des Altars an Gülten, Gütern und Renten durch Johann Posche, Pfarrer zu Mörschbach ('Merßbach'); der jetzige Inhaber des Altars, Nicolaus vom Eychenbaume, der noch von Äbtissin und Konvent des Klosters Klarenthal präsentiert worden ist, soll auf Lebenszeit oder bis zu einer Resignation im Besitz des Altares bleiben; auch der vom Pfalzgrafen künftig zu präsentierende Kaplan des Altars soll, wie bisher und wie alle anderen Kapläne der Pfarrei Rheinböllen, dem Pfarrer, der weiterhin vom Kloster präsentiert wird, gehorsam sein und dessen Freiheiten und Rechten keinen Eintrag tun; der Pfarrer soll die Rechte, die er an den anderen Kapellen hat, auch am Heiligkreuzaltar haben.