Papst Bonifacius IX. erneuert den Widerruf seiner Bulle, durch welche er vor dem die beiden Pfarrkirchen von St. Sebald (nebst Poppenreuth) und St. Lorenz in Nürnberg und die Kirchen in Holfelt, Rostal und Buckenbach auf Bitten Bischof Albrechts von Bamberg der Mensa des Domkapitels daselbst inkorporiert hatte, in Hinsicht auf die beiden Nürnberger Kirchen unter gleichzeitiger Nichtigerklärung eines diese Inkorporation betreffenden Schiedsspruches des Grafen Johann von Wertheim, und bestimmt, dass fortan diese Kirchen niemals einer anderen Kirche, Pfründe oder Mensa inkorporiert werden sollen.