Mandat des HDM Heinrich [von Bobenhausen] über den Besuch des Gottesdienstes an Sonn- und Feiertragen, über Gotteslästern und Fluchen, über die Einschränkung der Gastereien in Wirtshäusern, über heimliche Eheschließungen, über die Duldung von Beisassen und über die Genehmigung der Eheschließungen durch die Obrigkeit, 1585 Feb. 12 [Druck].