Bürgermeister, Schöffen, Rat, Beiständer und Amtleute von Herford bekunden, daß Bonnezeth von Limburg, Äbtissin zu Herford, ihren Streit mit dem Süsternhaus zu Herford mit einer Sentenz von 1517, Sept. 28 beilegte und ihnen mit der Urkunde eine Strafverfügung für die Süstern über 100 Gulden übergab; der Empfang dieser 100 Gulden wird quittiert. ... de gegeun is ... ame godensdage na Oculi.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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