Verbriefung von Geldzinsen durch die Stadt Treysa
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Urk. 18, 366
Urk. 18, Urk. A II Kl. Cappel 1364 Febr. 21
Urk. 18 Kloster Spieskappel - [ehemals: A II]
Kloster Spieskappel - [ehemals: A II] >> 1360-1364
1364 Februar 21
Ausf. Perg. - RundSg. der Stadt Treysa abh., Küch: Siegel (wie Nr.5) S.285 Nr.2
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Anno domini 1364, feria quarta post Reminiscere proxima
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bürgermeister, Schöffen und die Gemeinde der Stadt Treysa bekunden, daß sie und ihre Nachfahren die folgende Gülte verbrieft haben: zum einen Gottfried von Linsingen und seinen Erben, nämlich 15 s. (fumzehin schillinge grossir) und 11 lb. Pfenniggeld drei Jahre und zum anderen Gumpert von Wildungen und seinen Erben 28 lb. Pfenniggeld zwei Jahre, und von dem Geld des Abts von Cappel, das die Ausst. diesem und seinem Konvent schuldig sind, gegeben und bezahlt haben. Die Verbriefung der Gülte geschah vor Graf Gottfried von Ziegenhain und seiner Ehefrau Agnes nach Ausweis einiger von diesen und der Stadt Treysa für Gottfried und Gumpert darüber ausgestellter Urkunden.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: ---
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: die Stadt Treysa
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: ---
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bürgermeister, Schöffen und die Gemeinde der Stadt Treysa bekunden, daß sie und ihre Nachfahren die folgende Gülte verbrieft haben: zum einen Gottfried von Linsingen und seinen Erben, nämlich 15 s. (fumzehin schillinge grossir) und 11 lb. Pfenniggeld drei Jahre und zum anderen Gumpert von Wildungen und seinen Erben 28 lb. Pfenniggeld zwei Jahre, und von dem Geld des Abts von Cappel, das die Ausst. diesem und seinem Konvent schuldig sind, gegeben und bezahlt haben. Die Verbriefung der Gülte geschah vor Graf Gottfried von Ziegenhain und seiner Ehefrau Agnes nach Ausweis einiger von diesen und der Stadt Treysa für Gottfried und Gumpert darüber ausgestellter Urkunden.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: ---
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: die Stadt Treysa
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: ---
Wir burgermeister, sceffin vnd die gemeinde dir stad zu Treyse bykennin in dysemy offin briebe, daz wir vnd vnse nochfarin vorbaz me vnd allewege sollin vnd wollin sotan guldy alse wir virbriebit han Godefride von Linsingin vnd sinen erbin, bynamin fumcehin schillinge grossir vnd eilf phunt phenningeldis, vnd Gumpirte von Wildungin vnd sinen erbin athevndzuenzcig phunt phenningeldis, die wir fory virbribit han en bedyn vnd gegebin vnd byzalit, Godefride drie yar vnd Gumpirte zuey, von demy geldy dis aptis von Capele, daz wir yme vnd syme kloyster schuldig sin. Die guldy vorgenant han wir virbribit vor vnsen liebin gnedigin iuncherrin Godefride grebin zu Cyginhen vnd vnse lieben iuncfrowen Agnesin sine wirtin vnd ire erbin alse die briebe sprechin, die sie bedy han von vnsir hersscaf vorgenant vnd ouch von vns. Die briebe wir bisigilt han vff den apt von Capele vnd vff daz wir yme vnd syme kloystern schuldig sin, der hat vns byzalit also file geldis, daz wir nu forbaz die guldy vorgezribin byzalin sollin vnd wollin ane widirsprochy. Vnd sollin dem apt von Capele vnd sinem conuent des ledig vnd loiz sein, daz wir die guldy vorgenant alle forbaz me byzalin vnd werin sollin von vnsirme geldy vnd nith der von Capele ...
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ