Der Hofrat äußert sich in Folge der sub Nr. 889 und 893 angeführten Reskripte, dass er sowie die Hofkammer dafür hielten, dass der Konventionsfuß auch in Betreff der Frage quomodo vorgeschlagener Maßen angenommen und dass daher den bei der Kreisversammlung vorgeschlagenen Grundsätzen beigestimmt würde. Zugleich zeigt der Hofrat an, dass, obgleich die unterhältigen 10- und 20-Stüber-Stücke fortgeschafft sein, doch die in großer Menge kursierenden klevischen Groschen nicht besser wären, auf deren Verrufung resp. Einziehung daher angetragen wird. Wegen des in Nr. 897 von der Hofkammer verlangten Schreibens an den General-Wardein Meydinger habe der Hofrat nichts zu erinnern und müsse die Münzstatt unverzüglich in Stand gesetzt werden etc. etc.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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