Vor den Schöffen wie vor bekennt der Priester Heinrich Mumken, dass die Klausnerinnen zu Hüls ihm wegen Hausgeräten, Geld oder Bend das er daselbst dort vordem hinterlegt oder angenommen, nichts schuldig seien und er auf alles seinerseits Empfangene Verzicht leiste. Deutsche Urkunde mit Schöffensiegel

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Data provider's object view