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Vom Gouvernement erlassene Anordnungen zur Abhaltung der Jahrmärkte, zum Vogelschießen, zum täglichen Markt und zur Aufstellung von Buden im Interesse der öffentlichen Sicherheit infolge des 1849 verhängten Kriegszustands in Dresden
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Vom Gouvernement erlassene Anordnungen zur Abhaltung der Jahrmärkte, zum Vogelschießen, zum täglichen Markt und zur Aufstellung von Buden im Interesse der öffentlichen Sicherheit infolge des 1849 verhängten Kriegszustands in Dresden