Längere Laufzeiten für Atomkraftwerke - Lobbypolitik für Energie-Riesen?
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/021 R100100/204
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/021 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2010
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4. November 2010
Vergangene Woche hat der Bundestag längere Laufzeiten für die Kernkraftwerke beschlossen. Die Opposition bemängelt, dass das Gesetz nicht durch den Bundesrat geht, wo sie die Mehrheit hat. Bundespräsident Wulff solle es deshalb genau prüfen. Doch unabhängig davon wollen die Grünen den Protest wie in den 90er Jahren auch auf die Straße tragen.
Diese Woche startet ein Atommüll-Transport im französischen La Hague. Grüne und Anti-Atomkraft-Bewegung gehen davon aus, dass Tausende den Transport blockieren werden. Er wird am Samstag auch Baden-Württemberg erreichen. Die Regierung bezeichnet die Atomkraft als Brückentechnologie. Man brauche sie, um nach ihrer Nutzung auf erneuerbare Energien umsteigen zu können. Die seien jetzt noch nicht in ausreichendem Maße verfügbar.
Dagegen kritisiert die Opposition, dass Schwarz-Gelb vor der Atomlobby eingeknickt sei. Die großen Energiekonzerne machten durch die Laufzeitverlängerung riesige Gewinne. Aber auch die Stadtwerke sind mit den verlängerten Laufzeiten nicht einverstanden: Sie bemängeln, dass ihre Investitionen der letzten Jahre in erneuerbare Energien sich jetzt nicht mehr lohnten.
Zu Gast im Studio: Judith Skudelny, FDP-Bundestagsabgeordnete
Diese Woche startet ein Atommüll-Transport im französischen La Hague. Grüne und Anti-Atomkraft-Bewegung gehen davon aus, dass Tausende den Transport blockieren werden. Er wird am Samstag auch Baden-Württemberg erreichen. Die Regierung bezeichnet die Atomkraft als Brückentechnologie. Man brauche sie, um nach ihrer Nutzung auf erneuerbare Energien umsteigen zu können. Die seien jetzt noch nicht in ausreichendem Maße verfügbar.
Dagegen kritisiert die Opposition, dass Schwarz-Gelb vor der Atomlobby eingeknickt sei. Die großen Energiekonzerne machten durch die Laufzeitverlängerung riesige Gewinne. Aber auch die Stadtwerke sind mit den verlängerten Laufzeiten nicht einverstanden: Sie bemängeln, dass ihre Investitionen der letzten Jahre in erneuerbare Energien sich jetzt nicht mehr lohnten.
Zu Gast im Studio: Judith Skudelny, FDP-Bundestagsabgeordnete
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Audio-Visuelle Medien
Kernenergie
Kernenergie: Ausstieg
Kernenergie: Kernkraftwerk
Partei: FDP: Kernenergie
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:20 MEZ
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