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Everhard von Andopen, Knappe, bekennt von Graf Godefried von Arnsberg als erbliches Burglehen einen Hof und Hufe zu Westerendorp empfangen zu haben mit der Maßgabe, dass das Lehen an den Grafen zurückfallen solle, wenn Everhard oder seine Erben ihren Burgsitz zu Hertsberg oder auf einem anderen gefährlichen Schloss nicht mehr besetzen sollten.

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