Graf Otto von Eberstein überlässt die Hälfte seines Hofes in Dürrenwettersbach mit aller Zugehör, sowie seinen ganzen Besitz daselbst, seine Eigenleute und das Herbergsrecht ausgenommen, zum Seelenheil seiner verstorbenen Gemahlin Beatrix dem Kloster Herrenalb.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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