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Bm. und Rat der Stadt Biberach bekunden, daß sie einen Rechtsstreit zwischen dem Gotteshaus H. und Hans Andreas von Ellmannsweiler ("Elmanschweiler") (Fürsprecher: Ratsfreund Hans Schad zu Biberach) und seiner Hausfrau Anna Wangnerin (Priv.: Mayerin), die als Inhaberin eines Korneliergutes sich weigert, Fastnachtshennen und Hauptrecht an das Kl. zu geben, als nicht zuständig an das Gericht des Stiftes Buchau, von dem das Gotteshaus H. die Korneliergüter als Lehen hat. Im dem Streit geht es darum, ob Inhaber von Korneliergütern, wenn sie von Geburt keine Leibeigenen sind, dennoch Fastnachtshennen und Hauptrecht reichen müssen. Der Hofmeister des Kl. H., Hans Jecklin (Priv.: Jäblin) führt mehrere Zeugen u.a. seine eigene Frau an, die, obwohl keine Leibeigene, dennoch, da sie im Zwing und Bann des Gotteshauses sitzen, obengen. Abgaben entrichten müssen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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