Erklärung des Hermann Overstolz, Bürgers zu Siegburg, dass der Propst zu Hirzenach Hermann von Reven sich nicht des zu Bercheim gelegenen, durch Heinrich von Menden mit Legaten zu Gunsten des genannten Hermann beschwerten Guts bemächtigen dürfe. D. am Catharinen Abend.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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