KG Hellersen-Loh (Bestand)
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FB Hellersen-Loh
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 10. Archive bei kirchlichen Körperschaften >> 10.2. KG Kirchengemeinden >> 10.2.15. Kirchenkreis Lüdenscheid - Plettenberg
1799 - 1997
Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Hellersen-Loh wurde 2008 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Es umfasst 54 Verzeichnungseinheiten, davon 38 Akten und 16 Fotoserien. Die Überlieferung erstreckt sich über den Zeitraum von 1799 bis 1997, schwerpunktmäßig 1953-1997.Die Kirchengemeinde existierte genau 50 Jahre lang. 1955 ist sie durch die Auspfarrung aus den Kirchengemeinden Brügge und Brüninghausen errichtet worden. 2005 ging die Kirchengemeinde in der Ev. Versöhnungs-Kirchengemeinde Lüdenscheid auf. Entsprechend gering fällt die Überlieferung aus. Die ausgedehnten Laufzeiten sind auf familiengeschichtliche Unterlagen einer Familie aus Brenscheid zurückzuführen.Hervorzuheben sind die Quellen über die Entstehung und kirchliche Versorgung des Kapellenbezirks Loh, aus dem die Kirchengemeinde hervorgegangen ist (Archiv der Ev. Kirchengemeinde Hellersen-Loh Nr. 36). Die Evangelischen aus diesem Bezirk, vor allem die Brenscheider Bauern, fühlten sich schon immer stiefmütterlich behandelt. 1908 eskalierte die Situation insoweit, dass kein kirchlicher Unterricht sowie keine Taufen und Beerdigungen mehr stattgefunden haben. Wie verbittert die Bauern waren, zeigt ihre Beschwerde an das Konsistorium in Münster. Auch wenn man schließlich die seelsorgerliche und pfarramtliche Betreuung des Kapellenbezirks einigermaßen geregelt hatte, blieb der "Kapellenbezirk ohne Kapelle" bis Anfang der 1950er Jahre bestehen, bis es zur Errichtung einer eigenen Kirchengemeinde kam. Aus der Zeit der Eigenständigkeit überwiegen die Akten über den Neubau der Apostelkirche. Die relativ umfangreiche Fotosammlung, die vermutlich im Zuge der Vorbereitung der Festschrift zum 40jährigen Jubiläum der Kirchengemeinde entstanden ist, beinhaltet Abbildungen der Gemeindepfarrer und der kirchlichen Gebäude. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrung- und Kassationsplans vom 19.12.2006. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: Archiv der Ev. Kirchengemeinde Hellersen-Loh Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Bielefeld, im Januar 2009Anna WarkentinLiteratur zur Gemeindegeschichte (Auswahl): Espelöer, Hans-Erwin: Beständig in der Apostel Lehre. 40 Jahre Ev. Kirchengemeinde Hellersen-Loh 1956-1996. Geschichte der Gemeinde, 1996, 35 S.Murken, Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Band 1 (Ahaus bis Hüsten), Bielefeld 2008, S. 848-849.
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
05.11.2025, 1:59 PM CET