Kaiser Karl V. erneuert der Stadt Gmünd das Privileg Kaiser Siegmunds, dass in Mögglingen ausschließlich in ihren beiden Tavernen Wein geschenkt werden darf, ebenso in Lautern, Oberbettringen und Dewangen, und erteilt ihr die Freiheiten, in ihrem Gebiet ein Umgeld von Wein-, Schenken- und Auszapfen zu erheben; außer dem Jahrmarkt auf St. Ursulen Tag noch einen zweiten auf inventionis sanctae crucis (14. September) abzuhalten und große wie kleine Frevel in der Stadt und auf dem Lande zu bestrafen. (zwei unbeglaubigte Abschriften, Papier)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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