Friedberg, Burg: König Albrecht bekundet, daß er den Streit zwischen den Burgmannen der Burg und den Bürgern der Stadt Friedberg geschlichtet und einen Vertrag errichtet hat, dessen Einhaltung beide Seiten beschworen haben, betr. u. a.: [1] Die Bürger sollen sechs Burgmannen auswählen, die ihren Sitz im Stadtrat haben; [2] Bei Forderungen wegen Schulden oder ähnlichem sollen die Burgmannen ihr Recht vor dem Stadtgericht, die Bürger vor dem Burggrafen suchen; [3] Begeht ein Burgmann, der Sohn eines Burgmanns oder sein Gesinde in der Stadt einen Totschlag und fliehen sie danach in die Burg, soll ihm niemand Geleit geben. Wenn ein solches Verbrechen geschieht, sollen die Burgmannen ihr Recht vom Stadtgericht, die Bürger vom Burggrafen gerichtet werden; [4] Der Burggraf soll nach Rat der Schöffen und der sechs Ratsburgmannen den Stadtschultheißen einsetzen; [5] Die Gärtner, die unterhalb der Burg ansässig sind, sollen gemäß dem alten Herkommen dem Burggrafen dienen und nicht der Stadt; [6] Wenn jemand in der Burg Wein nach altem Maß ausschenkt, zahlt er kein Ungeld, schenkt er nach neuem Maß aus, ist er ungeldpflichtig. [Wie Nr. 585, zweite Ausfertigung für die Stadt Friedberg]