König Lothar [III. von Supplinburg] gestattet die Trennung des Klosters Mallersdorf (Madilhartistorf) von Stift Niedermünster (monasterium inferius) zu Regensburg, nimmt es in seinen Schutz und verleiht ihm alle Freiheiten, insbesondere das Recht der freien Abtwahl und ein bindendes Vorschlagsrecht der Brüder für die Bestellung des Vogts durch den König. S: König Lothar [III. von Supplinburg]

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv