Anna [Toley], Äbtissin, Elisabeth Kessler (Kesszelrs), Priorin, Anna von Hatzfeld (Hotzfelt), Subpriorin, und der Konvent des Klosters Georgenberg...
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Urk. 23, 400
Urk. 23, A II Georgenberg, Kloster
Urk. 23 Kloster Georgenberg - [ehemals: A II]
Kloster Georgenberg - [ehemals: A II] >> 1500-1524
1513 Februar 25
Ausf. Perg. S. besch. anh. Beschr. s. [Schunder] Nr. 639.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum a. d. 1513, frydagk naich sant Mathiges daich.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Anna [Toley], Äbtissin, Elisabeth Kessler (Kesszelrs), Priorin, Anna von Hatzfeld (Hotzfelt), Subpriorin, und der Konvent des Klosters Georgenberg überlassen Vaupel Krusze, Bürger zu Sachsenberg (Sasszenberg), und seiner Ehefrau Gertrud auf Lebenszeit die Erbwiese zu Albershausen vor dem Grusselbach (Gryszelbache) mit den dazugehörigen Wiesenstücken zwischen dem Schleifkotten (Slyffkotten) und der Elschenwiese (Elszchens-) für einen Michaeliszins von 2 Schillingen und 1 Hahn. Nach ihrem Tod sollen ihr Sohn Lukas und seine Ehefrau Katharina die Wiesen nach einer einmaligen Zahlung von ½ Gulden zu 13 Albus und 1 Hahn zu demselben Zins weiterbesitzen. In die Verleihung ist eingeschlossen ein Wiesenstück, das ihnen Vaupel ebenfalls eigeräumt hat, gelegen zwischen der Winkelwiese (Wynkelwyszen) und der Elschenwiese an den Wilden Krähen (Wilden Kraen) neben dem Acker, den Schurbuck vom Kloster besitzt, und ein Acker vor dem Eschergrund neben der Wiese, die die Kinder des Sohnes von Hermann Wegeners vom Kloster besitzen. Diesen Acker hat ihnen Vaupel testamentarisch vermacht, weil er von seinen Eltern gehört hatte, daß er zum Hof des Klosters in Albershausen gehört. Wegen dieser Maßnahmen Vaupels soll der vereinbarte Zins nicht erhöht werden, es sei denn, sie entsetzten sich selbst der Güter. Das Kloster nimmt sie in seine Bruderschaft auf und wird ihr Jahresgedächtnis nach Ordensgewohnheit begehen. Das Kloster verspricht Währschaft. Wenn sie durch Gewalt oder entgegenstehende Urkunden im Besitz der Wiesen gestört werden, bleibt die Pflicht zur Zahlung des Zinses bestehen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller mit Konventss.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Schunder Nr. 700.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Anna [Toley], Äbtissin, Elisabeth Kessler (Kesszelrs), Priorin, Anna von Hatzfeld (Hotzfelt), Subpriorin, und der Konvent des Klosters Georgenberg überlassen Vaupel Krusze, Bürger zu Sachsenberg (Sasszenberg), und seiner Ehefrau Gertrud auf Lebenszeit die Erbwiese zu Albershausen vor dem Grusselbach (Gryszelbache) mit den dazugehörigen Wiesenstücken zwischen dem Schleifkotten (Slyffkotten) und der Elschenwiese (Elszchens-) für einen Michaeliszins von 2 Schillingen und 1 Hahn. Nach ihrem Tod sollen ihr Sohn Lukas und seine Ehefrau Katharina die Wiesen nach einer einmaligen Zahlung von ½ Gulden zu 13 Albus und 1 Hahn zu demselben Zins weiterbesitzen. In die Verleihung ist eingeschlossen ein Wiesenstück, das ihnen Vaupel ebenfalls eigeräumt hat, gelegen zwischen der Winkelwiese (Wynkelwyszen) und der Elschenwiese an den Wilden Krähen (Wilden Kraen) neben dem Acker, den Schurbuck vom Kloster besitzt, und ein Acker vor dem Eschergrund neben der Wiese, die die Kinder des Sohnes von Hermann Wegeners vom Kloster besitzen. Diesen Acker hat ihnen Vaupel testamentarisch vermacht, weil er von seinen Eltern gehört hatte, daß er zum Hof des Klosters in Albershausen gehört. Wegen dieser Maßnahmen Vaupels soll der vereinbarte Zins nicht erhöht werden, es sei denn, sie entsetzten sich selbst der Güter. Das Kloster nimmt sie in seine Bruderschaft auf und wird ihr Jahresgedächtnis nach Ordensgewohnheit begehen. Das Kloster verspricht Währschaft. Wenn sie durch Gewalt oder entgegenstehende Urkunden im Besitz der Wiesen gestört werden, bleibt die Pflicht zur Zahlung des Zinses bestehen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller mit Konventss.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Schunder Nr. 700.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ