Streit um das Hof- und Lehngericht im Dingstuhl Pier und Merken, genauer, ob ein klösterlicher Lehensmann zu Pier und Merken seine Lehngüter an seinen Sohn oder einen anderen ohne Entrichtung der Kurmut (ein silberner Pflug usw.) und ohne Leistung des Lehnseides übertragen darf.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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