Johann von Loete , Sohn des verstorbenen Ritters Jordan von Loete, gewährt vor dem Gericht zu Götterswickerhamm dem Hagen von den Glinde oder dem rechtmäßigen Inhaber dieses Briefes das Rückkaufsrecht an verschiedenen Besitzungen und Einkünften im Gerichtsbezirk Götterswickerhamm den Erbbesitz, den Johann Herink für jährlich 6 Mark innehat, dazu den Pachtertrag vom Land und Garten zu Mehrum, den Zehnt an Geld , Gänsen und Hühnern im Hamm sowie die Hufe Land zum Hohenhaus.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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