Werden.-Johann Georg Kraushaar, Prediger zu Kettwig, reversiert über die folgende inserierte Lehnsurkunde vom gleichen Tag: Werden.-Abt Anselm belehnt nach dem Tod seines Vorgängers Benedikt den Johann Georg Kraushaar als Vikar von St. Jacobi zu Kettwig zu Dienstmannsrecht mit den Lehnstücken [Gut Heyde, (fehlt in der Urkunde!)], Gut Bollenberg oder Dahmsgut, Gut Barsiepen, Gut Jansberg, Leyer-Gut oder Klein Roßkotten im Kirchspiel Kettwig, die zur Vikarie St. Jacobi gehören. Der Belehnte hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Johann Adolf Conrad Hoffmann, Predigers zu Kettwig, und Gottfried tem Hove. Der Abt unterschreibt und siegelt. - Or., Unterschrift

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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