Dietrich Randecker Ritter Schultheiß zu Oppenheim, Rudolf zum Silberberg Kämmerer zu Mainz, Richter Salman und Emerche zu Landecke werden Bürgen für den richtigen Vollzug des Geschäfts, wodurch der Erstgenannte dem Deutschordenshause Sachsenhausen sein Gut zu Weilbach verkauft hat, namentlich dafür, daß der Randecker die Einwilligungsurkunde des Herrn von Eppstein und der Gemahlin desselben beibringen soll.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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