König Gustav Adolf von Schweden schenkt und verehrt Herzog Julius Friedrich von Württemberg in Ansehung seiner dem "gemeinen evangelischen Wesen... erwiesene Treue", für geleistete Dienste und deswegen "erlittene Drangsahle" alle iure belli eingezogenen und okkupierten im Herzogtum Württemberg gelegenen, aber bisher nicht dem Herzogtum unterstehenden Klöster und geitlichen Güter wie Zwiefalten, Nellingen, Winnenden "und dergleichen", die Grafschaften Simringen [Sigmaringen] und Bar und die Herrschaft Hochberg [Hohenberg ?] mit allen Rechten, Regalien usw., ausgenommen das Recht der "Superiorität", entbindet die geistlichen und weltlichen "Anverwandten", Lehnsleute und Untertanen ihrer bisherigen Pflichten und befiehlt sie zum Gehorsam und unter die Herrschaft des Herzogs, dem auch alle schriftlichen Rechtdokumente auszuhändigen sind. Ausgefertigt durch den schwed. Kanzler Axel Oxenstierna 1633 Jan. 20, da die Urkunde durch den Tod des Ausstellers von diesem nicht mehr unterzeichnet werden konnte.