Kläger: Geschworene der St. Nikolai-Kirche in Hamburg (Beklagte).- Beklagter: Dr. Vincent Garmers, Syndicus der Stadt Hamburg, für sich und als Kurator der Margarethe Placke und der Marie von Holten; Lt. Vincent Raiser, für sich und seine Frau Katharina, geb. Bat(h)en, sowie in Vollmacht der Erben des Henrich Bru(e)ser; Joachim Moller, Lt. Christoph Kellinghusen, Jakob Eggebrecht, Matthias Usler, Peter Röver und Henrich Bremer in Hamburg sowie Dr. Johann vom Felde in Neukrichen bei Halle, Dr. der Medizin Christoph Lipstörp in Stade und Andreas Moller in Leeuwarden; diese und weitere Familienmitglieder als Erben des Eberhard Moller, Bürgermeister der Stadt Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis, nunc (1668) citationis et inhibitionis per edictum; Streit um Erbrechte an Begräbnisbriefen; Einrede der Kläger, dass die Verschickung der Akten an eine mit den hamburgischen kirchlichen Verhältnissen nicht vertraute Juristen-Fakultät gegen den Willen der Kläger erfolgt sei und das eingeholte Gutachen deshalb nicht zur Grundlage des Urteils gemacht werden könne
Vollständigen Titel anzeigen
Kläger: Geschworene der St. Nikolai-Kirche in Hamburg (Beklagte).- Beklagter: Dr. Vincent Garmers, Syndicus der Stadt Hamburg, für sich und als Kurator der Margarethe Placke und der Marie von Holten; Lt. Vincent Raiser, für sich und seine Frau Katharina, geb. Bat(h)en, sowie in Vollmacht der Erben des Henrich Bru(e)ser; Joachim Moller, Lt. Christoph Kellinghusen, Jakob Eggebrecht, Matthias Usler, Peter Röver und Henrich Bremer in Hamburg sowie Dr. Johann vom Felde in Neukrichen bei Halle, Dr. der Medizin Christoph Lipstörp in Stade und Andreas Moller in Leeuwarden; diese und weitere Familienmitglieder als Erben des Eberhard Moller, Bürgermeister der Stadt Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis, nunc (1668) citationis et inhibitionis per edictum; Streit um Erbrechte an Begräbnisbriefen; Einrede der Kläger, dass die Verschickung der Akten an eine mit den hamburgischen kirchlichen Verhältnissen nicht vertraute Juristen-Fakultät gegen den Willen der Kläger erfolgt sei und das eingeholte Gutachen deshalb nicht zur Grundlage des Urteils gemacht werden könne
211-2_H 27
H 798
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> H
1573,1581,1667-1677
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Dr. Friedrich Plönnies. Beklagte: Dr. Johann Georg von Gülich (senior) (1667), Dr. Gotthard Johann Marquard (1677).- Instanzen: 1. (Obergericht 1667). 2. Reichskammergericht 1667-1677.- Darin: 3 Begräbnisbriefe von 1573 und 1581 für Eberhard Moller, Bürgermeister der Stadt Hamburg.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11137 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:57 MEZ