Werden.-Hendrich Hulsen bekundet, daß Abt Ferdinand ihn nach dem Tod seines Vaters Johann Hülsen mit dem Hulshof zu Adorf im Kirchspiel (Hoch-)Emmerich in der Herrlichkeit Friemersheim zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Lic. iur. Wilhelm Strack, Richters zu Werden, und Jacob Lewen. Wenn ein Vasall stirbt, ist das Lehen wieder mit 20 rheinischen Goldgulden zu gewinnen. - Or., Papier, Unterschrift

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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