Alexander Widman gen. Weber aus Oßweil, wegen mehrwöchigen unerlaubten Aufenthalts im Fürstentum Württemberg, das ihm wegen der Annahme der Lehre der Wiedertäufer verboten worden war, zu Stuttgart gef., jedoch mit Rücksicht auf seine Jugend und nach gründlicher Unterweisung durch die verordneten Räte begnadigt und wieder freigel., verspricht an Eides statt, künftig die Predigten in seiner Pfarrkirche zu Oßweil zu besuchen und sich weiter in Gottes Wort zu unterrichten, die Kindertaufe nicht mehr zu verwerfen, das Abendmahl zu empfangen, Versammlungen und "Winkelpredigten" der Wiedertäufer zu meiden, der Obrigkeit zu gehorchen und seinen Irrtum vor Schultheiß und Gericht zu Oßweil zu widerrufen, und schwört U. A. Widman war vor zwei Jahren zu den Wiedertäufern übergetreten und deshalb gef. worden; da er trotz Unterweisung in der Heiligen Schrift durch die herzoglichen Theologen und Räte zum Widerruf nicht bereit war, war er des Landes verwiesen worden.