Der Graf von Paderborn Bernard Edler von Oesede verpfändet mit Zustimmung seiner Gemahlin und seiner Erben einen von der Dompropstei ihm als Lehen übertragenen Zehnten an den Dompropst Heinrich von Schwalenberg mit dem Vorbehalt der Wiedereinlösung und unter der Bedingung, daß wenn er die von diesem Zehnten zu prästierende (?) Kornrente dem Domcapitel nicht zahlen würde, der Dompropst dies statt seiner tun solle, um welchen Betrag dann aber die Pfandsumme wachsen würde.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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