Betr. Einziehung der geistlichen Güter auf dem linken Rheinufer, neue Diözesanabgrenzung auf Grund des Konkordats von 1801. Bestellung des Domdechanten Marx zu Köln als Administrator des linksrheinischen Teils der Erzdiözese. Verzicht des Domkapitels auf die Diözesanrechte im linksrheinischen Teil. Verordnungen der französischen Regierung gegen die Übersiedlung von Ordenspersonen auf das linke Rheinufer.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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